Bei uns ändert sich nix. Alkohol und Drogen dürfen auf dem Werksgelände weder konsumiert noch mitgeführt werden. Im Verdachtsfall ist der Werkschutz berechtigt eine Alkoholkontrolle durchzuführen und wenn das was anderes als 0,00 rauskommt, kann es halt arbeitsrechtliche Konsequenzen geben. Selbiges wird dann analog zu Cannabis umgesetzt.Certa hat geschrieben: 28. Mär 2024, 13:34 Ist eigentlich schon bekannt, wie Arbeitgeber mit der Thematik umgehen? Gibt es bei euch schon Richtlinien dazu?
(Eine leere Kiste Bier im Auto, weil man nach der Arbeit direkt einkaufen will, hat schon zu riesen Ärger geführt.)


