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Rechtliche Fragen verständlich beantwortet - Seite 15 -
GastXY
Dachte mir ich frag mal hier.

Ich bekam ein Angebot für Ersatzteile plus Einbau für meine Heizung. Angebotspreis war 900€ . Genehmigt.
Monteure kamen. Fanden raus das sie die falschen Teile haben und damit nichts tun können. Fuhren wieder.

Paar Tage später bekomm ich ein neues Angebot für das doppelte. Ist das so konform? Der Fehler liegt ja eindeutig bei der Heizungsfirma?! Oder muss ich jetzt in den sauren Apfel beißen und das deutlich teurere Angebot annehmen? Ich mein klar,Fehler passieren. Aber fast 100% teurer.
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    Stephan89 hat geschrieben: 25. Nov 2025, 14:51 Dachte mir ich frag mal hier.

    Ich bekam ein Angebot für Ersatzteile plus Einbau für meine Heizung. Angebotspreis war 900€ . Genehmigt.
    Monteure kamen. Fanden raus das sie die falschen Teile haben und damit nichts tun können. Fuhren wieder.

    Paar Tage später bekomm ich ein neues Angebot für das doppelte. Ist das so konform? Der Fehler liegt ja eindeutig bei der Heizungsfirma?! Oder muss ich jetzt in den sauren Apfel beißen und das deutlich teurere Angebot annehmen? Ich mein klar,Fehler passieren. Aber fast 100% teurer.
    Du musst gar nichts. Es ist ein unverbindliches Angebot.

    Du könntest ja Mal nachfragen inwiefern das neue Angebot preislich zu rechtfertigen ist.
    Rechtliche Fragen ? Ich helfe gerne —> viewtopic.php?t=1238
    Top Lounger
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  • Kris_Law hat geschrieben: 25. Nov 2025, 15:23
    Stephan89 hat geschrieben: 25. Nov 2025, 14:51 Dachte mir ich frag mal hier.

    Ich bekam ein Angebot für Ersatzteile plus Einbau für meine Heizung. Angebotspreis war 900€ . Genehmigt.
    Monteure kamen. Fanden raus das sie die falschen Teile haben und damit nichts tun können. Fuhren wieder.

    Paar Tage später bekomm ich ein neues Angebot für das doppelte. Ist das so konform? Der Fehler liegt ja eindeutig bei der Heizungsfirma?! Oder muss ich jetzt in den sauren Apfel beißen und das deutlich teurere Angebot annehmen? Ich mein klar,Fehler passieren. Aber fast 100% teurer.
    Du musst gar nichts. Es ist ein unverbindliches Angebot.

    Du könntest ja Mal nachfragen inwiefern das neue Angebot preislich zu rechtfertigen ist.
    Denke eher, die Frage zielt auf die Gültigkeit des ersten Angebotes ab.
    Das war bereits angenommen.

    War das Angebot freibleibend oder verbindlich?
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    Hallo, ich habe jetzt auch mal eine Frage. Hier erstmal die Historie zu der Geschichte und dann die Frage, kann ich das was machen, dass ich mein Geld wieder bekomme?

    Historie zum Samsung Galaxy Ring
    17.03.2025 den Samsung Galaxy Ringe über ebay bei Handingo GmbH erworben für 338 €
    19.03.2025 Zustellung an mich
    14.09.2025 Reklamation, da der Akku sehr schnell an Kapazität verliert
    01.10.2025 der Defekt des Ringes wurde akzeptiert. Da ein solcher Ring nicht vorrätig war, wurde ein Ring in einer anderen Farbe angeboten
    01.10.2025 habe ich der Firma handingo mitgeteilt, dass ich den Ring in schwarz nicht möchte und das ich dann mein Geld zurückhaben möchte
    02.10.2025 die Erstattung meines Kaufbetrages wurde zugesagt
    02.11.2025 habe ich angefragt, wann denn mit der Zahlung zu rechnen sei
    04.11.2025 wurde mir mitgeteilt, dass ich bitte eine Retoure über ebay anstoßen solle, da aus technischen Gründen eine Erstattung nicht möglich sei
    04.11.2025 teilte ich der Firma mit, dass diese Funktion bei ebay nicht mehr zur Verfügung steht
    05.11.2025 jemand von der Firma ruft mich an und bittet um meine Kontodaten um eine Überweisung an mich veranlassen zu können
    12.11.2025 die Firma meldet sich und möchte wegen der von mir bereits erfolgten Nutzung 20% vom Kaufpreis abziehen
    12.11.2025 ich stimme dem zähneknirschend zu
    13.11.2025 die Überweisung wird abermals angekündigt
    18.11.2025 frage ich nach, wann denn nun mit einem Zahlungseingang zu rechnen sei
    18.11.2025 wird mitgeteilt, dass die Zahlung in Kürze angewiesen wird
    24.11.2025 frage ich erneut nach
    25.11.2025 wird mir wieder ein Austauschgerät angeboten
    25.11.2025 teile ich mit, dass ich das nicht möchte, sondern mein Geld zurückhaben möchte
    25.11.2025 wird mir mitgeteilt, dass eine Auszahlung meines Geldes nicht in Frage kommt
    27.11.2025 werde ich aufgefordert, der Zusendung eines Ersatzgerätes zuzustimmen
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  • @CW45: Üblich laut den AGB der Unternehmen, dass bei einem Defekt eine bis zu dreimalige Reparatur erfolgen darf oder alternativ ein Ersatzgerät liefern.
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  • Ich würde es über EBay laufen lassen und gar nicht erst mit dem Händler diskutieren.
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    schlimmfinger hat geschrieben: 28. Nov 2025, 23:50 @CW45: Üblich laut den AGB der Unternehmen, dass bei einem Defekt eine bis zu dreimalige Reparatur erfolgen darf oder alternativ ein Ersatzgerät liefern.
    Wobei sich mir hier die Frage stellt, wie es dann zu beurteilen ist, dass mir mehrfach eine Erstattung des Preises angeboten wurde
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    Eric hat geschrieben: 29. Nov 2025, 06:30 Ich würde es über EBay laufen lassen und gar nicht erst mit dem Händler diskutieren.
    Über ebay wäre natürlich auch meine erste Wahl gewesen, das geht aber nicht mehr, da der Kauf schon zu lange her ist
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  • CW45 hat geschrieben: 29. Nov 2025, 11:10
    schlimmfinger hat geschrieben: 28. Nov 2025, 23:50 @CW45: Üblich laut den AGB der Unternehmen, dass bei einem Defekt eine bis zu dreimalige Reparatur erfolgen darf oder alternativ ein Ersatzgerät liefern.
    Wobei sich mir hier die Frage stellt, wie es dann zu beurteilen ist, dass mir mehrfach eine Erstattung des Preises angeboten wurde
    Es ist als freundliches Angebot an dich zu werten, müsste er jedoch nicht, wenn seine AGB den Reparaturversuch als erste Option haben.
    Es gilt die Beweislastumkehr für die ersten 6 Monate innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung ( Garantie ist was anderes, ein zusätzliches Versprechen vom Hersteller).
    Der Mangel ist innerhalb er ersten 6 Monate aufgetreten, du hast gut Chancen.
    Wenn das repariert wird, musst du keine 20% für Nutzung zahlen, das sollte klar sein.
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    Hallo zusammen

    seit gut 20 Jahren hat meine Oma zu viel von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt bekommen.
    Hier hat sie einfach versäumt das damals zu prüfen und zu melden.
    Ehrlicherweise gehe ich davon aus, dass sie das genau wusste aber eben dachte "joa nehm ich mit". Das hat sie irgendwann auch mal erwähnt gehabt, aber danach bestritten :kappa:

    Jetzt verlangt die RV 15.000€ zurück
    Das Ganze ging vor Gericht, eine Revision scheint wohl aussichtslos weil angeblich hier nichts verjähren kann.

    Es steht also eine Forderung von 15.000€ im Raum.

    Kann man diese denn als außergewöhnliche Ausgabe steuerlich geltend machen?
    Oder wie sieht das aus?

    Zumindest müsste man ja gegenrechnen können was zu viel an Steuern gezahlt wurde dadurch.
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  • Piotr hat geschrieben: 5. Dez 2025, 11:36 Hallo zusammen

    seit gut 20 Jahren hat meine Oma zu viel von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt bekommen.
    Hier hat sie einfach versäumt das damals zu prüfen und zu melden.
    Ehrlicherweise gehe ich davon aus, dass sie das genau wusste aber eben dachte "joa nehm ich mit". Das hat sie irgendwann auch mal erwähnt gehabt, aber danach bestritten :kappa:

    Jetzt verlangt die RV 15.000€ zurück
    Das Ganze ging vor Gericht, eine Revision scheint wohl aussichtslos weil angeblich hier nichts verjähren kann.

    Es steht also eine Forderung von 15.000€ im Raum.

    Kann man diese denn als außergewöhnliche Ausgabe steuerlich geltend machen?
    Oder wie sieht das aus?

    Zumindest müsste man ja gegenrechnen können was zu viel an Steuern gezahlt wurde dadurch.
    Musste sie denn die Rente versteuern? Dann würde ich einfach Mal beim zuständigen Finanzamt anrufen und fragen.

    Ist vermutlich kein ungewöhnlicher fall, da sollte es Rechtsprechung vom BSG/BFH zu geben.
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    Das hätte ihr Anwalt aber doch sowieso wissen müssen oder?
    Angeblich hat sie nie wirklich Steuer zahlen müssen
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  • Piotr hat geschrieben: 5. Dez 2025, 13:46 Das hätte ihr Anwalt aber doch sowieso wissen müssen oder?
    Angeblich hat sie nie wirklich Steuer zahlen müssen
    Du fragst, ob man diese Rückforderung mit zu viel gezahlten Steuern verrechnen kann, aber sie hat mir wirklich Steuern gezahlt.

    Ja, am besten Mal den Anwalt fragen 😃

    Sehr es positiv: es gab ein zinsloses Darlehen von der Rentenversicherung
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    Wenn ich das richtig verstehe hat sie mehr ausgezahlt bekommen als ihr zusteht?
    Ich wäre an dieser Stelle froh, das man lediglich den zuviel ausgezahlten Betrag zurückzahlen muss.
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    Ich lasse mir auch mal die Unterlagen geben, denn es gibt widersprüchliche Aussagen. Angeblich wurde Vorsatz abgeschmettert, aber dann wäre die Verjährung, meine ich bei 10 Jahren und nicht bei 30 Jahren. Insgesamt aber einfach komplett dämliches Verhalten oder aber eben Risiko Spiel ihrerseits. Wenn ich das richtig verstanden habe. Denn sie wusste wohl, dass das nicht wirklich stimmen kann, aber hat dann eben nichts gemeldet und das Geld einfach angenommen
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