Meine Eltern wollen in den nächsten Jahren in BW ihr Haus verkaufen, haben auch Erbpacht bei der Kirche mit ~65 Jahren Restlaufzeit, und auch mit der Option sie auszulösen.
Meine Einschätzung war immer, dass sie das dem Nachbesitzer überlassen sollten, der ja dann die Möglichkeit hat selbst zu entscheiden, ob er weiter zur Pacht leben will oder eben das Grundstück kauft.
Mir war bisher unklar, dass das für Käufer auch ein rotes Tuch sein kann. Aber ehrlich, es kann doch nicht besser sein, wenn man das Grundstück vor dem Verkauf erwirbt, und der Grundstückspreis dann 1-zu-1 auf den Kaufpreis drauf gehauen wird, oder?

