Knolle hat geschrieben: 14. Nov 2023, 14:46
Damit wir endlich mal wieder zu unserem eigentlichen Thema zurückkommen können ( )
PXL_20231114_133917413.jpg
Müsste das nicht eigentlich auch für Leute gelten, die aufgrund der Verdienste freiwillig gesetzlich versichert sind? Oder ist man automatisch pflichtversichert, wenn man in der gesetzlichen in Rente gegangen ist?
Hierauf hatte ich bereits in der Vergangenheit hier auch schon Mal hingewiesen. Im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner zahlt man lediglich auf seine Bruttorente Beiträge. Im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung werden alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Für die Krankenversicherung der Rentner benötigst du gewisse Vorversicherungszeiten (mindestens 9/10 der zweiten Hälfte der Erwerbstätigkeit eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung), man tritt also nicht automatisch in diese ein bei Renteneintritt.
Wenn du auf Grund deines Gehalts oberhalb der JAE freiwillig in der GKV versichert bist, dann liegt dein Einkommen bereits oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Insofern spielen weitere Einkünfte zum Beispiel aus Kapitalvermögen keine Rolle mehr.
Ja, aber meine Frage ist:
Verdiene ich mein ganzes Leben 100k pa (über der JAE) und bin damit freiwillig gesetzlich versichert, bin ich dann auch automatisch als Rentner freiwillig gesetzlich versichert? Oder müsste ich mit Rente und Co über die Beitragsbemessungsgrenze kommen?
Knolle hat geschrieben: 14. Nov 2023, 14:46
Damit wir endlich mal wieder zu unserem eigentlichen Thema zurückkommen können ( )
PXL_20231114_133917413.jpg
Müsste das nicht eigentlich auch für Leute gelten, die aufgrund der Verdienste freiwillig gesetzlich versichert sind? Oder ist man automatisch pflichtversichert, wenn man in der gesetzlichen in Rente gegangen ist?
Hierauf hatte ich bereits in der Vergangenheit hier auch schon Mal hingewiesen. Im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner zahlt man lediglich auf seine Bruttorente Beiträge. Im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung werden alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Für die Krankenversicherung der Rentner benötigst du gewisse Vorversicherungszeiten (mindestens 9/10 der zweiten Hälfte der Erwerbstätigkeit eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung), man tritt also nicht automatisch in diese ein bei Renteneintritt.
Wenn du auf Grund deines Gehalts oberhalb der JAE freiwillig in der GKV versichert bist, dann liegt dein Einkommen bereits oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Insofern spielen weitere Einkünfte zum Beispiel aus Kapitalvermögen keine Rolle mehr.
Ja, aber meine Frage ist:
Verdiene ich mein ganzes Leben 100k pa (über der JAE) und bin damit freiwillig gesetzlich versichert, bin ich dann auch automatisch als Rentner freiwillig gesetzlich versichert? Oder müsste ich mit Rente und Co über die Beitragsbemessungsgrenze kommen?
Sofern du die Voraussetzungen erfüllst (mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbsleben eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung), dann kannst du der Krankenversicherung der Rentner beitreten ab Renteneintritt.
also aus diesem Video entnehme ich das die Art der gesetzlichen KV keine Rolle spielt (pflichtversichert, freiwillig ), nur wichtig ist das man 90% der Zeit in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der GKV war.
stabil hat geschrieben: 14. Nov 2023, 16:35
also aus diesem Video entnehme ich das die Art der gesetzlichen KV keine Rolle spielt (pflichtversichert, freiwillig ), nur wichtig ist das man 90% der Zeit in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der GKV war.
Mal sehen, was dann ist. Sollte ich mich für die pkv entscheiden, wäre es aber auch kein Problem. Ich habe nur Direktversicherungen, die ich mir auch auf einen Schlag auszahlen lassen kann.
TIMMY! hat geschrieben: 14. Nov 2023, 18:44
Für die pkv ist es ja sowieso egal was du im Alter verdienst.
Wäre nur relevant wenn du irgendwie wieder zurück in die GKV wechselst.
Kannst max bis zum 55. Lebensjahr zurück in die GKV
hat jemand eine Seite wo man sich mal gut informieren kann oder sogar selber Erfahrung wenn man später an "üblich" in ein Beamtenverhältnis übertritt?
konkretes Beispiel: wenn ich jetzt nächstes Jahr wechseln würde, würde ich mit 34 beamter. für volle Pensionsansprüche brauche ich 40 Dienstjahre, Pensionseintritt wäre mit 60, also hätte ich nur 26 Dienstjahre. Wieviel sinken meine Ansprüche? was passiert mit allem was ich in die Rentenkasse eingezahlt habe bisher? ich muss ja auch sofort in eine PKV, habe keine Anwartschaft (hätte ich über meinen Dad mal damals behalten sollen kekw) was erwartet mich dann dort?
chiki hat geschrieben: 15. Nov 2023, 09:28
hat jemand eine Seite wo man sich mal gut informieren kann oder sogar selber Erfahrung wenn man später an "üblich" in ein Beamtenverhältnis übertritt?
konkretes Beispiel: wenn ich jetzt nächstes Jahr wechseln würde, würde ich mit 34 beamter. für volle Pensionsansprüche brauche ich 40 Dienstjahre, Pensionseintritt wäre mit 60, also hätte ich nur 26 Dienstjahre. Wieviel sinken meine Ansprüche? was passiert mit allem was ich in die Rentenkasse eingezahlt habe bisher? ich muss ja auch sofort in eine PKV, habe keine Anwartschaft (hätte ich über meinen Dad mal damals behalten sollen kekw) was erwartet mich dann dort?
Ich bin selber relativ spät verbeamtet. Wirst du Bundesbeamter? Für jedes volle Dienstjahr erhälst du 1,79375 Prozent Anspruch. Die gesetzliche Rente kann auf die Pension angerechnet, sofern eine sogenannte Überversorgung vorliegt (insgesamt höhere Altersversorgung durch anteilige Pension + Rente/sonstige Versorgung als durch Beamtenstatus).
Was dich in der PKV erwartet kann dir hier keine sagen, das hängt von deinem individuellen Risiko ab. Da musst du dir Angebote geben lassen. Als Beamter empfehle ich dir die Debeka, dort hatte ich persönlich mit Abstand das attraktivste Angebot.
chiki hat geschrieben: 15. Nov 2023, 09:48
nee wäre Land. Und ich werde erstmal garnix, aber wenn ich mich einem Auswahlverfahren stelle würde das halt die folge sein wenn man mich nimmt
In der Regel sind die Vorgaben der Länder diesbezüglich identisch mit den Vorschriften für die Bundesbeamten.
Heißt für dich: deine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden ggf. Angerechnet und gekürzt, sofern du in die Überversorgung kommst. Das wird bei mir auch passieren, ist aber ein vergleichsweise kleiner Tod, den man sterben muss. Die Vorteile insgesamt haben damals in meiner Gesamtbetrachtung deutlich überwogen. Muss man allerdings individuell betrachten und prüfen.
Ich habe bei meinem alten neuen AG eine Direktversicherung abgeschlossen. Da ich ja jetzt bei einem anderen AG war, hab ich die Direktversicherung mitgenommen. Jetzt teilte mir der neue alte AG mit, dass sie die Direktversicherung nicht übernehmen, da sie das nur machen, wenn man die Versicherung privat weitergeführt hat.
Nichtsdestotrotz will ich die ganzen Zuschüsse (über 700€ jährlich) nicht liegen lassen. Also würde ich jetzt meine alte Direktversicherung, in die ich 6 Jahre eingezahlt habe, einfach ruhen lassen und eine neue abschließen, bei der gleichen Versicherung.
Das sollte doch eigentlich gehen, dass ich die 30 +Jahre beitragsfrei lasse, oder?