Das zahlt der AN aber nur zu 50%.Beobachter hat geschrieben: 6. Nov 2023, 19:27Ampholyt hat geschrieben: 6. Nov 2023, 18:15
Kann man überhaupt 800 Euro GKV im Monat zahlen? Selbst zahlt man davon doch nur ca. die Hälfte.
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Rund ums Geld (Was verdient ihr brutto und gebt ihr aus)?
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Hab mal ne Beispielrechnung für den TA Standard gemacht:
Brutto Verdienst 100.000€ in 2023.
PKV Angebot inkl. Pflege mit guter Rückstellung ggf Bonussystem:
500€/Monat, also 250€ AN Anteil
Also 3000€/Jahr als AN.
Davon als Basistarif absetzbar 1.500€/Jahr
Der GKVler zahlt 2023 für beides 6.224,40€
Also Verkäufer ("Berater") sagt einem, dass man 3.224,4€ pro Jahr spart.
RV: 8.146,80€
AV: 1.138,80€
Werbungskostenpauschale: 1.230,00€
Zu versteuerndes Einkommen:
GKVler: 84.772,26€
PKVler: 89.123,20€
Lohnsteuer:
GKVler: 26.493,47€
PKVler: 28.642,36€
Netto:
GKVler: 57.996,53€
PKVler: 59.072,04€
Reale Ersparnis PKV:
1.075,51€
Jahresboni und ähnliches müssen zudem wieder voll versteuert werden.
Man merkt also wie schnell der große PKV Vorteil durch die steuerliche Behandlung Zusammenschrumpft.
Der Vorteil der KV der Rentner und Familienversicherung machen die PKV auf lange Sicht für normale Angestellte also eigentlich immer teuerer als die GKV. Dazu kommt der zusätzliche Aufwand.
Wenn man sich also dafür entscheidet, sollte man es nur wegen der möglichen besseren Gesundheitsversorgung machen und nicht weil einem vermittelt wird, dass man Geld sparen würde.
Brutto Verdienst 100.000€ in 2023.
PKV Angebot inkl. Pflege mit guter Rückstellung ggf Bonussystem:
500€/Monat, also 250€ AN Anteil
Also 3000€/Jahr als AN.
Davon als Basistarif absetzbar 1.500€/Jahr
Der GKVler zahlt 2023 für beides 6.224,40€
Also Verkäufer ("Berater") sagt einem, dass man 3.224,4€ pro Jahr spart.
RV: 8.146,80€
AV: 1.138,80€
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Zu versteuerndes Einkommen:
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Lohnsteuer:
GKVler: 26.493,47€
PKVler: 28.642,36€
Netto:
GKVler: 57.996,53€
PKVler: 59.072,04€
Reale Ersparnis PKV:
1.075,51€
Jahresboni und ähnliches müssen zudem wieder voll versteuert werden.
Man merkt also wie schnell der große PKV Vorteil durch die steuerliche Behandlung Zusammenschrumpft.
Der Vorteil der KV der Rentner und Familienversicherung machen die PKV auf lange Sicht für normale Angestellte also eigentlich immer teuerer als die GKV. Dazu kommt der zusätzliche Aufwand.
Wenn man sich also dafür entscheidet, sollte man es nur wegen der möglichen besseren Gesundheitsversorgung machen und nicht weil einem vermittelt wird, dass man Geld sparen würde.
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Verwechselst du jetzt selbstständig und Angestellter?TIMMY! hat geschrieben: 7. Nov 2023, 19:12 Hab mal ne Beispielrechnung für den TA Standard gemacht:
Brutto Verdienst 100.000€ in 2023.
PKV Angebot inkl. Pflege mit guter Rückstellung ggf Bonussystem:
500€/Monat, also 250€ AN Anteil
Also 3000€/Jahr als AN.
Davon als Basistarif absetzbar 1.500€/Jahr
Der GKVler zahlt 2023 für beides 6.224,40€
Also Verkäufer ("Berater") sagt einem, dass man 3.224,4€ pro Jahr spart.
RV: 8.146,80€
AV: 1.138,80€
Werbungskostenpauschale: 1.230,00€
Zu versteuerndes Einkommen:
GKVler: 84.772,26€
PKVler: 89.123,20€
Lohnsteuer:
GKVler: 26.493,47€
PKVler: 28.642,36€
Netto:
GKVler: 57.996,53€
PKVler: 59.072,04€
Reale Ersparnis PKV:
1.075,51€
Jahresboni und ähnliches müssen zudem wieder voll versteuert werden.
Man merkt also wie schnell der große PKV Vorteil durch die steuerliche Behandlung Zusammenschrumpft.
Der Vorteil der KV der Rentner und Familienversicherung machen die PKV auf lange Sicht für normale Angestellte also eigentlich immer teuerer als die GKV. Dazu kommt der zusätzliche Aufwand.
Wenn man sich also dafür entscheidet, sollte man es nur wegen der möglichen besseren Gesundheitsversorgung machen und nicht weil einem vermittelt wird, dass man Geld sparen würde.
Wo steht, dass der Angestellte nicht den vollen PKV Betrag absetzen kann?
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Nein, sogar nur den Basisbeitrag. Auf die 1900€ sollte man aber eigentlich auch immer kommen.
Der absetzbare Anteil ist in PKV Angeboten in der Regel extra ausgewiesen.
Das Beispiel bezieht sich auf einen Angestellten.
Bei Selbstständigen und Beamten sieht es natürlich wieder anders aus.
Aber wenn du dein Beratungsgespräch hast @Knolle sollte bei einem wirklich unabhängigen Berater die Rechnung vollständig sein und auch die Besteuerung von Boni ("Erstattungen") erwähnt werden.
Der absetzbare Anteil ist in PKV Angeboten in der Regel extra ausgewiesen.
Das Beispiel bezieht sich auf einen Angestellten.
Bei Selbstständigen und Beamten sieht es natürlich wieder anders aus.
Aber wenn du dein Beratungsgespräch hast @Knolle sollte bei einem wirklich unabhängigen Berater die Rechnung vollständig sein und auch die Besteuerung von Boni ("Erstattungen") erwähnt werden.
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https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/TIMMY! hat geschrieben: 7. Nov 2023, 20:07 Nein, sogar nur den Basisbeitrag. Auf die 1900€ sollte man aber eigentlich auch immer kommen.
Der absetzbare Anteil ist in PKV Angeboten in der Regel extra ausgewiesen.
Das Beispiel bezieht sich auf einen Angestellten.
Bei Selbstständigen und Beamten sieht es natürlich wieder anders aus.
Aber wenn du dein Beratungsgespräch hast @Knolle sollte bei einem wirklich unabhängigen Berater die Rechnung vollständig sein und auch die Besteuerung von Boni ("Erstattungen") erwähnt werden.
Ich lese überall nur, dass ich sowohl gesetzlich als auch privat immer nur die 1900€ absetzen kann, mehr nichtWas ist bei der Krankenkasse absetzbar?
Zu den Sonderausgaben, die Du in voller Höhe von der Steuer absetzen kannst, gehören auch die Beiträge für Pflegeversicherung und Krankenkasse – aber nur die, die Dich auf sozialhilfegleichem Niveau absichern. Das ist die sogenannte Basiskrankenversicherung. Der von einer Krankenkasse erhobene Zusatzbeitrag zählt auch dazu.
Ein Anspruch auf Krankengeld gehört jedoch nicht zum Basisschutz. Deshalb kürzt das Finanzamt bei Pflichtversicherten den Krankenversicherungsbeitrag pauschal um 4 Prozent. Dieser unberücksichtigte Betrag und die Beiträge für Wahlleistungen oder eine Auslandskrankenversicherung kannst Du nur dann als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen, wenn der Höchstbetrag von 1.900 Euro noch nicht ausgeschöpft ist.
Auch für privat Krankenversicherte gilt, dass nur der Basisschutz ohne Krankengeldanspruch vollständig absetzbar ist.

Oder auch hier:
https://taxfix.de/ratgeber/steuern-spar ... -absetzen/Diesen Höchstbetrag kannst du absetzen
Seit Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes im Jahr 2010 gelten gleiche Bedingungen für privat sowie für gesetzlich Krankenversicherte. Damit können alle Aufwendungen der Basiskrankenversicherung steuerlich geltend gemacht werden.
Dabei darf jedoch der jährliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro nicht überschritten werden. Dieser gilt für Arbeitnehmer*innen und verbeamtete Personen.
Hast du geringe Beiträge für deine Kranken- und Pflegeversicherung, bleibt dir noch ein wenig Spielraum, um Beiträge aus deiner Arbeitslosen-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung steuerlich abzusetzen. Andernfalls ist der jährliche Höchstbetrag schnell erreicht.
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Nein du setzt die GKV Beitröge zu 96% ab.
Wenn dieser Betrag die 1900€ nicht übersteigt, kannst du weitere Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Bei der PKV setzt du den Basisversicherungswert ab. Hier das gleiche mit 1900€.
Schau einfach mal in deinen letzten Steuerbescheid bei Vorsorgeaufwendungen.
Aber genau das steht auch in deinem 2. Zitierten Artikel
Wenn dieser Betrag die 1900€ nicht übersteigt, kannst du weitere Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Bei der PKV setzt du den Basisversicherungswert ab. Hier das gleiche mit 1900€.
Schau einfach mal in deinen letzten Steuerbescheid bei Vorsorgeaufwendungen.
Aber genau das steht auch in deinem 2. Zitierten Artikel
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Ja aber dann ergibt doch dein Beispiel keinen Sinn? Warum sollte der PKVler nicht die 1900 absetzen können?TIMMY! hat geschrieben: 7. Nov 2023, 22:02 Nein du setzt die GKV Beitröge zu 96% ab.
Wenn dieser Betrag die 1900€ nicht übersteigt, kannst du weitere Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Bei der PKV setzt du den Basisversicherungswert ab. Hier das gleiche mit 1900€.
Schau einfach mal in deinen letzten Steuerbescheid bei Vorsorgeaufwendungen.
Aber genau das steht auch in deinem 2. Zitierten Artikel
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Ja da hast du recht, ich hätte die 400€ noch berücksichtigen können, das erhöht den pkv Vorteil dann um 168€.
Trotzdem ist die Differenz zur erwarteten Ersparnis beachtlich und sollte von einem seriösen Berater transparent offen gelegt werden. Wenn er nicht nur was verkaufen möchte.
Trotzdem ist die Differenz zur erwarteten Ersparnis beachtlich und sollte von einem seriösen Berater transparent offen gelegt werden. Wenn er nicht nur was verkaufen möchte.
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Eigentlich ging es die letzten ~10 Beiträge nicht darum, was einem ein Berater verkaufen will, sondern dass DU behauptet hast, man könne in der GKV mehr Beiträge absetzen als in der PKV 
Und das ist faktisch falsch.

Und das ist faktisch falsch.
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Für mich ist die Aussage das wirklich entscheidungsrelevante Kriterium. In die PKV geht man nicht zum sparenTIMMY! hat geschrieben: 7. Nov 2023, 19:12 Wenn man sich also dafür entscheidet, sollte man es nur wegen der möglichen besseren Gesundheitsversorgung machen und nicht weil einem vermittelt wird, dass man Geld sparen würde.

Jedenfalls werde ich wohl zur Barmenia in den Ärztetarif wechseln.
KV: 625€
PV: 62€
Krankentagegeld 120€/d: 40€
Beitragsentlastung 300€: 93€
Gesamt (50% AN/AG): 820€
Damit 1.900 €/a günstiger als die GKV. Das Geld geht dann direkt in die Altersvorsorge und wird gedanklich für die PKV zurückgestellt.
Das Thema Beitragserhöhung sollte man allerdings auch beachten. In der GKV ist man davor wesentlich besser geschützt und kann problemlos die Krankenkasse wechseln. In der PKV geht das nicht so ohne weiteres und Erhöhungen im zweistelligen Prozentbereich sind durchaus möglich
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Genau das ist der Punkt warum ich das Thema immer wieder nicht durchgezogen habeCerta hat geschrieben: 8. Nov 2023, 08:54 Das Thema Beitragserhöhung sollte man allerdings auch beachten. In der GKV ist man davor wesentlich besser geschützt und kann problemlos die Krankenkasse wechseln. In der PKV geht das nicht so ohne weiteres und Erhöhungen im zweistelligen Prozentbereich sind durchaus möglich

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Nein dass ist nicht falsch.Knolle hat geschrieben: 8. Nov 2023, 06:46 Eigentlich ging es die letzten ~10 Beiträge nicht darum, was einem ein Berater verkaufen will, sondern dass DU behauptet hast, man könne in der GKV mehr Beiträge absetzen als in der PKV
Und das ist faktisch falsch.
Kann man auch.
PKV: Basisbeitrag
GKV: 96% des Gesamtbeitrages.
Für beides gibt es keine Grenze zu 1900/2800€!
Erst wenn der absetzbare Beitrag der GKV ODER PKV geringer als 1900/2800€ ist, kann man weitere Vorsorgeaufwendungen bis zu diesem Maximalbetrah absetzen.
Das heißt aber nicht, dass man nicht 96% der gesamten GKV Beiträge absetzen kann.
Was in der Praxis defacto einen Monetären Vorteil einer PL
KV halbiert.
Edit: Hatte letztes Jahr mehrere PKV Angebote vorliegen und habe es durchgerechnet. Also ich auf die Steuer zu sprechen gekommen bin war der Berater sogar beleidigt.
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Ich checke es einfach nicht Timmy, sorry. Man erreicht die jeweiligen Deckel doch in den allermeisten Fällen sowieso, egal ob PKV oder GKV und egal ob Angestellter oder Selbständiger oder?
https://www.allianz.de/gesundheit/priva ... g/steuern/
ÜBERALL stehen diese Höchstbeträge, was man an Versicherungen steuerlich absetzen kann.
Um den Deckel von 1.900 EUR nicht allein durch die GKV zu erreichen, muss ich ja als Angestellter weniger als 25k p.a. verdienen lol. Selbst bei so einem Gehalt hat man ja schon KV-Kosten von ca. 2k p.a.
Die allermeisten Berufstätigen haben so hohe KV-Kosten, dass allein dadurch kein Potenzial für weitere Abzüge bleibt. Als verheirateter Selbständiger wären die 5.600 EUR Deckel selbst dann sofort erreicht, wenn meine Frau gar nicht arbeiten und ich nur 30k Umsatz machen würde, da wären es laut TK Rechner schon ca. 6.700 EUR Beitrag pro Jahr.
Ich checke einfach nicht, warum diese Deckel nicht auf die stinknormalen Beiträge zutreffen sollten und finde dazu auch nix, egal ob GKV oder PKV.
EDIT: Jetzt hab ich was, meinst Du das?
Mal einlesen, das ist interesssant bzw. wird es dann einfach überall anders echt schlecht erklärt / formuliert.
https://www.allianz.de/gesundheit/priva ... g/steuern/
ÜBERALL stehen diese Höchstbeträge, was man an Versicherungen steuerlich absetzen kann.
Um den Deckel von 1.900 EUR nicht allein durch die GKV zu erreichen, muss ich ja als Angestellter weniger als 25k p.a. verdienen lol. Selbst bei so einem Gehalt hat man ja schon KV-Kosten von ca. 2k p.a.
Die allermeisten Berufstätigen haben so hohe KV-Kosten, dass allein dadurch kein Potenzial für weitere Abzüge bleibt. Als verheirateter Selbständiger wären die 5.600 EUR Deckel selbst dann sofort erreicht, wenn meine Frau gar nicht arbeiten und ich nur 30k Umsatz machen würde, da wären es laut TK Rechner schon ca. 6.700 EUR Beitrag pro Jahr.
Ich checke einfach nicht, warum diese Deckel nicht auf die stinknormalen Beiträge zutreffen sollten und finde dazu auch nix, egal ob GKV oder PKV.
EDIT: Jetzt hab ich was, meinst Du das?
https://www.finanztip.de/sonderausgaben/Die Basisbeiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind jedoch in voller Höhe absetzbar, selbst wenn sie über dem Höchstbetrag liegen. Dann kannst Du aber keine weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen abziehen. Dazu zählt der Krankenversicherungsbeitrag oberhalb des Basisbeitrags (zum Beispiel für Wahlleistungen wie Auslandskrankenversicherung oder Chefarztbehandlung und Krankentagegeld).
Mal einlesen, das ist interesssant bzw. wird es dann einfach überall anders echt schlecht erklärt / formuliert.
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