mello hat geschrieben: 9. Okt 2023, 12:22
Certa hat geschrieben: 9. Okt 2023, 12:01
Ist doch relativ logisch oder? Man hat darauf keine Steuern bezahlt, also wird es bei einer Leistung, welche aus Steuermitteln finanziert wird, nicht berücksichtigt.
Streng nach (unsinniger) Vorschrift und leicht von oben herab. ich habe nichts anderes erwartet. Gefällt mir!
Abseits des Argumentes, dass das Elterngeld eine Stütze für Eltern sein soll, die nicht auf ein Gehalt verzichten können, möchte ich anmerken, dass staatliche Leistungen, für die im Vorfeld nicht vom betreffenden Individuum Steuern gezahlt wurden, somit auch gestrichen werden müssten. Logisch, oder?
geht noch dümmer .. wenn du ein dienstwagen hast zählt der geldwerte vorteil den man bezahlt als einkommen und wird abgezogen

... da zahlt man +10 jahre spitzensteuersatz und wird bei jeder gelegenheit vom staat getriezt wenn man mal was bekommen soll (und die logik ist halt nicht vorhanden, keinen arbeitsweg = kein geldwerter vorteil, es wird hier etwas berücksichtigt was in der zeit gar nicht anfallen kann)
meine frau wollte eigentlich anfangen zu arbeiten mit einem monat alg zwischen elternzeit und arbeitsbeginn
wir haben jetzt festgestellt das das alg höher ist als wenn sie mit 20% wieder einsteigt und daher verschieben wir ihren arbeitsbeginn noch mal um ein paar monate (auch besser für die rente)
und ich will mir damit das geld zurückholen was mir in der elternzeit vorenthalten wurde (topdumme einstellung ich weiß, bin aber immer noch angefressen .. auch bzgl. der unfassbar schlechten, unproduktiven und unprofessionellen kommunikation vom amt), freue mich daher gerade über jede alg zahlung die eingeht
