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Hatte vor einigen Tagen mit einem Freund ein Gespräch dazu.
Er ist seines Zeichens leidenschaftlicher Polizist und liebt diesen Job mit jeder Faser seines Körpers.
Aber es prangert eben auch genau das an. Die Verrohung, die fehlende Unterstützung aus der Politik und egal wie hart sie arbeiten, es kommt seltenst zu wirklich richtigen Verurteilungen.
Er meinte für ihn besonders erschreckend sei, dass er beim Nachrichten lesen solche Taten überfliegt und sobald drin steht, dass nur jemand verletzt ist und nicht tot, scrollt ee weiter mit dem Gedanken "ist ja nicht so schlimm".
Und sobald er das realisiert findet er es um so schlimmer, weil es super schlimm ist, dass es eben so oft passiert.
Der Täter vom Flughafen in Hamburg hat auch bei einem Freund von mir um die Ecke den ersten Schuss abgegeben, bevor er von dort aus die 1h Strecke nach Hamburg gefahren ist.
Das ist alles so verrückt.
Er ist seines Zeichens leidenschaftlicher Polizist und liebt diesen Job mit jeder Faser seines Körpers.
Aber es prangert eben auch genau das an. Die Verrohung, die fehlende Unterstützung aus der Politik und egal wie hart sie arbeiten, es kommt seltenst zu wirklich richtigen Verurteilungen.
Er meinte für ihn besonders erschreckend sei, dass er beim Nachrichten lesen solche Taten überfliegt und sobald drin steht, dass nur jemand verletzt ist und nicht tot, scrollt ee weiter mit dem Gedanken "ist ja nicht so schlimm".
Und sobald er das realisiert findet er es um so schlimmer, weil es super schlimm ist, dass es eben so oft passiert.
Der Täter vom Flughafen in Hamburg hat auch bei einem Freund von mir um die Ecke den ersten Schuss abgegeben, bevor er von dort aus die 1h Strecke nach Hamburg gefahren ist.
Das ist alles so verrückt.
Leider ist das in dem einen oder anderen Fall gar nicht so einfach möglich.. da wird dann zb die Klinge bis zum tatsächlichen Einsatz direkt am eigenen Körper verdeckt getragen ähnliches gilt für einen Flaschenhals etc
Gestochen wird dann, nicht selten, in Richtung Oberkörper oder Hals...
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ist natürlich trotzdem ein grund zu feiernJdizzle hat geschrieben: 14. Nov 2023, 13:25Es löst sich nur die Fraktion auf, die Partei bleibt. Die FDP hat das zum Beispiel auch mal gemacht um ein paar Schulden loszuwerden
die SED verliert durch die auflösung der fraktion knapp 110 mitarbeiter und fast 12 mio staatliche förderung

https://www.bild.de/politik/ausland/pol ... .bild.html
Und wieder ein Tiefpunkt des ÖRR was Neutralität angeht..ist schon grotesk wie das so beiläufig abgetan wird als ob nichts geschehen ist obwohl die Doku nur so vor "Decolonize"-Propaganda trieft.
Und wieder ein Tiefpunkt des ÖRR was Neutralität angeht..ist schon grotesk wie das so beiläufig abgetan wird als ob nichts geschehen ist obwohl die Doku nur so vor "Decolonize"-Propaganda trieft.
- BlackStarZ
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Ein ÖRR der gut ist und welchen wir gerne schauen!Skagerath hat geschrieben: 15. Nov 2023, 12:15 https://www.bild.de/politik/ausland/pol ... .bild.html
Und wieder ein Tiefpunkt des ÖRR was Neutralität angeht..ist schon grotesk wie das so beiläufig abgetan wird als ob nichts geschehen ist obwohl die Doku nur so vor "Decolonize"-Propaganda trieft.

BlackStarZ hat geschrieben: 15. Nov 2023, 12:17Ein ÖRR der gut ist und welchen wir gerne schauen!Skagerath hat geschrieben: 15. Nov 2023, 12:15 https://www.bild.de/politik/ausland/pol ... .bild.html
Und wieder ein Tiefpunkt des ÖRR was Neutralität angeht..ist schon grotesk wie das so beiläufig abgetan wird als ob nichts geschehen ist obwohl die Doku nur so vor "Decolonize"-Propaganda trieft.
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„Die Doku ist durch Historiker*innen (deutsche und namibische) begleitet und fachlich betreut worden“, behauptete der ARD-Account „@MDRDOK“. Die Verantwortlichen bekannten inzwischen gegenüber BILD: Diese Betreuung hat es nie gegeben"
Diese Antwort von irgend einer anonymen MDR-Mitarbeiterin ist für sich genommen schon ne Bankrotterklärung, mal abgesehen davon das sie offensichtlich erlogen war.
https://www.stern.de/politik/deutschlan ... 99844.html
KLIMAFONDS
Verfassungsgericht erklärt Haushalts-Trick der Ampel für rechtswidrig
Haushalts- und Klimapolitiker hatten mit Spannung nach Karlsruhe geblickt: Das Bundesverfassungsgericht hat über die Rechtmäßigkeit des zweiten Nachtragshaushalts von 2021 entschieden – und der Bundesregierung eine Klatsche verpasst.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Haushaltsmanöver der Bundesregierung gekippt. Das Gericht gab am Mittwoch in Karlsruhe einer Klage der Unionsfraktion im Bundestag statt und erklärte den entsprechenden Nachtrag zum Haushalt 2021 für nichtig. Mit dem Nachtragsgesetz waren 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen, die ursprünglich zur Bewältigung der Coronapandemie gedacht waren, rückwirkend in den Klima- und Transformationsfonds verschoben worden.
Aus diesem Sondervermögen werden Modernisierungspläne wie etwa energiesparende Gebäudesanierungen, eine Wasserstoffinfrastruktur oder auch Entlastungen bei den Energiepreisen finanziert. Einiges davon muss nun umgeplant werden. Die Finanzmittel, die dem Fonds zur Verfügung stehen, verringern sich durch das Urteil um 60 Milliarden Euro. Falls bereits eingegangene Verpflichtungen deshalb absehbar nicht mehr bedient werden können, "muss dies durch den Haushaltsgesetzgeber anderweitig kompensiert werden", wie die Gerichtsvizepräsidentin Doris König sagte.
Karlsruhe moniert Verstoß gegen Schuldenbremse
Das Gericht begründete seine Entscheidung vor allem mit einem Verstoß gegen die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse. Die Schuldenbremse steht im Grundgesetz. Sie soll die Staatsverschuldung begrenzen und sieht vor, dass Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen. Für den Bund ist höchstens eine Neuverschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes erlaubt. In außergewöhnlichen Notsituationen kann die Schuldenbremse aber außer Kraft gesetzt werden.
Eine solche Notlage war die Coronapandemie. Ende 2020 beschloss der Bundestag für das Haushaltsjahr 2021 zunächst, dass 180 Milliarden Euro an neuen Schulden aufgenommen werden dürften. Im April 2021 wurde diese Kreditermächtigung noch einmal um 60 Milliarden Euro aufgestockt.
Damals regierte noch die große Koalition von Union und SPD. Diese Aufstockung wurde aber dann doch nicht gebraucht. Im Februar 2022 – schon unter der Ampelregierung – wurde die Möglichkeit, Kredite in solcher Höhe aufzunehmen, schließlich auf den Energie- und Klimafonds übertragen. Inzwischen heißt er Klima- und Transformationsfonds.
König machte nun deutlich, dass die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse strenger auszulegen sei. Die Kreditaufnahme müsse auf die konkrete Notsituation und den gesetzgeberischen Willen, diese zu bewältigen, rückführbar sein. Dieser Zusammenhang sei im konkreten Fall nicht ausreichend dargelegt, erklärte das Gericht. Außerdem sei es nicht möglich, bestimmte Haushaltsgrundsätze durch Sondervermögen zu umgehen. Dorthin fließende Mittel dürften nur in dem Haushaltsjahr genutzt werden, für das sie bereitgestellt wurden. Ein Nachtragshaushalt dürfe nicht rückwirkend nach Ablauf des Haushaltsjahres verabschiedet werden."
/hold an SPD und Grüne und deren nun krachend gescheiterte "Aktion" Steuergelder idologisch umzuschichten.
KLIMAFONDS
Verfassungsgericht erklärt Haushalts-Trick der Ampel für rechtswidrig
Haushalts- und Klimapolitiker hatten mit Spannung nach Karlsruhe geblickt: Das Bundesverfassungsgericht hat über die Rechtmäßigkeit des zweiten Nachtragshaushalts von 2021 entschieden – und der Bundesregierung eine Klatsche verpasst.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Haushaltsmanöver der Bundesregierung gekippt. Das Gericht gab am Mittwoch in Karlsruhe einer Klage der Unionsfraktion im Bundestag statt und erklärte den entsprechenden Nachtrag zum Haushalt 2021 für nichtig. Mit dem Nachtragsgesetz waren 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen, die ursprünglich zur Bewältigung der Coronapandemie gedacht waren, rückwirkend in den Klima- und Transformationsfonds verschoben worden.
Aus diesem Sondervermögen werden Modernisierungspläne wie etwa energiesparende Gebäudesanierungen, eine Wasserstoffinfrastruktur oder auch Entlastungen bei den Energiepreisen finanziert. Einiges davon muss nun umgeplant werden. Die Finanzmittel, die dem Fonds zur Verfügung stehen, verringern sich durch das Urteil um 60 Milliarden Euro. Falls bereits eingegangene Verpflichtungen deshalb absehbar nicht mehr bedient werden können, "muss dies durch den Haushaltsgesetzgeber anderweitig kompensiert werden", wie die Gerichtsvizepräsidentin Doris König sagte.
Karlsruhe moniert Verstoß gegen Schuldenbremse
Das Gericht begründete seine Entscheidung vor allem mit einem Verstoß gegen die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse. Die Schuldenbremse steht im Grundgesetz. Sie soll die Staatsverschuldung begrenzen und sieht vor, dass Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen. Für den Bund ist höchstens eine Neuverschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes erlaubt. In außergewöhnlichen Notsituationen kann die Schuldenbremse aber außer Kraft gesetzt werden.
Eine solche Notlage war die Coronapandemie. Ende 2020 beschloss der Bundestag für das Haushaltsjahr 2021 zunächst, dass 180 Milliarden Euro an neuen Schulden aufgenommen werden dürften. Im April 2021 wurde diese Kreditermächtigung noch einmal um 60 Milliarden Euro aufgestockt.
Damals regierte noch die große Koalition von Union und SPD. Diese Aufstockung wurde aber dann doch nicht gebraucht. Im Februar 2022 – schon unter der Ampelregierung – wurde die Möglichkeit, Kredite in solcher Höhe aufzunehmen, schließlich auf den Energie- und Klimafonds übertragen. Inzwischen heißt er Klima- und Transformationsfonds.
König machte nun deutlich, dass die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse strenger auszulegen sei. Die Kreditaufnahme müsse auf die konkrete Notsituation und den gesetzgeberischen Willen, diese zu bewältigen, rückführbar sein. Dieser Zusammenhang sei im konkreten Fall nicht ausreichend dargelegt, erklärte das Gericht. Außerdem sei es nicht möglich, bestimmte Haushaltsgrundsätze durch Sondervermögen zu umgehen. Dorthin fließende Mittel dürften nur in dem Haushaltsjahr genutzt werden, für das sie bereitgestellt wurden. Ein Nachtragshaushalt dürfe nicht rückwirkend nach Ablauf des Haushaltsjahres verabschiedet werden."
/hold an SPD und Grüne und deren nun krachend gescheiterte "Aktion" Steuergelder idologisch umzuschichten.
Und was wird passieren? Wieder einmal nichts..Skagerath hat geschrieben: 15. Nov 2023, 12:28BlackStarZ hat geschrieben: 15. Nov 2023, 12:17Ein ÖRR der gut ist und welchen wir gerne schauen!Skagerath hat geschrieben: 15. Nov 2023, 12:15 https://www.bild.de/politik/ausland/pol ... .bild.html
Und wieder ein Tiefpunkt des ÖRR was Neutralität angeht..ist schon grotesk wie das so beiläufig abgetan wird als ob nichts geschehen ist obwohl die Doku nur so vor "Decolonize"-Propaganda trieft.
![]()
„Die Doku ist durch Historiker*innen (deutsche und namibische) begleitet und fachlich betreut worden“, behauptete der ARD-Account „@MDRDOK“. Die Verantwortlichen bekannten inzwischen gegenüber BILD: Diese Betreuung hat es nie gegeben"
Diese Antwort von irgend einer anonymen MDR-Mitarbeiterin ist für sich genommen schon ne Bankrotterklärung, mal abgesehen davon das sie offensichtlich erlogen war.
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https://www.ksta.de/region/oberberg/gum ... ahr-683244Masthuhn hat geschrieben: 14. Nov 2023, 20:56 Die Polizei musste in Gummersbach einen Messerstecher mit Schüssen abwehren.
https://twitter.com/ErdkedzV2/status/17 ... 0Bmxw&s=19
TLDR
Täter war polizeibekannter Deutsch-Marok
Täter wurde von 3 Kugeln getroffen, ist außer Lebensgefahr wird aber noch künstlich beatmet
74 Jähriger Passant erlitt Streifschuss am Oberkörper
43 Jähriger Passant erlitt Schussverletzung am Oberschenkel
Polizist wurde durch Messer des Täters verletzt
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