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Genau deswegen ist TikTok auch sehr kritisch zu sehen, weil solche Pädo-Freaks wie Dylan Mulvaney genau auf die extrem jungen User abzielen. Die Eltern der Kinder stehen aber natürlich auch in der Pflicht. Totale Kontrolle der Kinder ist jedoch a) schwierig und b) auch nicht wirklich gut. Beneide diesbezüglich keine Eltern mit Kindern im Teenageralter.
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Es ist einie schwierige Zeit. Ich versuche meine Söhne so zu erziehen, dass so ein Quatsch gar nie zu debatte steht. Man muss die Kinder halt auch in ihrem dasein bestärken und ihnen das Gefühl vermitteln, dass sie so wie sie sind genau richtig sind.M0bschder hat geschrieben: 28. Apr 2023, 18:38 Genau deswegen ist TikTok auch sehr kritisch zu sehen, weil solche Pädo-Freaks wie Dylan Mulvaney genau auf die extrem jungen User abzielen. Die Eltern der Kinder stehen aber natürlich auch in der Pflicht. Totale Kontrolle der Kinder ist jedoch a) schwierig und b) auch nicht wirklich gut. Beneide diesbezüglich keine Eltern mit Kindern im Teenageralter.
Selbstverständlich warne ich meine Kinder auch vor den Rattenfängern im Internet und habe sie darauf sensibilisiert mir sofort Bescheid zu geben, wenn in der Schule dieser Genderquatsch indoktriniert würde.
Da würde ich auch nicht lange fackeln und die Kinder von der Schule nehmen.
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Wäre bei schulpflichtigen Kindern ja nur in Form von Ersatzschulen möglich, die die gleichen Unterrichtsinhalte wie öffentliche Schulen anbieten, siehe §§100ff. SchulG NRW (und analog die Schulgesetze der anderen Bundesländer).M0bschder hat geschrieben: 28. Apr 2023, 19:37 Privatschule mit entsprechendem Ruf/Hintergrund, bei dem so ein Quatsch nicht zu erwarten ist
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Jawoll!!!! Herr Obergruppenlehrer!!!
So eine wo man morgens dann noch in Blöcken Spalier steht und erstmal 50 Hampelmänner machen muss, bevor man zur ersten Stunde "Volks&Heimlatlehre" antritt?
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Du bist doch irgendwann mal falsch abgebogen, oder? Ist ja nicht mehr normal.Hebenichts hat geschrieben: 28. Apr 2023, 20:40Jawoll!!!! Herr Obergruppenlehrer!!!
So eine wo man morgens dann noch in Blöcken Spalier steht und erstmal 50 Hampelmänner machen muss, bevor man zur ersten Stunde "Volks&Heimlatlehre" antritt?
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Hast du hier jemals irgendwas sinnvolles beigetragen?Hebenichts hat geschrieben: 28. Apr 2023, 20:40Jawoll!!!! Herr Obergruppenlehrer!!!
So eine wo man morgens dann noch in Blöcken Spalier steht und erstmal 50 Hampelmänner machen muss, bevor man zur ersten Stunde "Volks&Heimlatlehre" antritt?
Exakt so läuft der Sportunterricht und der anschließende Unterricht in staatlichen chinesischen Kinderngärten ab. Kein Hörensagen.Hebenichts hat geschrieben: 28. Apr 2023, 20:40Jawoll!!!! Herr Obergruppenlehrer!!!
So eine wo man morgens dann noch in Blöcken Spalier steht und erstmal 50 Hampelmänner machen muss, bevor man zur ersten Stunde "Volks&Heimlatlehre" antritt?
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Bisschen Späßchen lockert das doch hier mal ein bisschen auf.
Die jugend würde sagen, dieser Thread gibt "Stehtisch-beim-Dorffest-irgendwo-in-einem-Ostdeutschen/bayrischen-kaff-Vibes".
Nein wirklich, mein Kind kommt auch auf eine Privatschule, wenn das finanziell drin ist. Kenne einige Leute die auf einer waren, aber keinen, der es lieber nicht gewesen wäre. Sind aber auch keine Snobs dadurch geworden.
Die jugend würde sagen, dieser Thread gibt "Stehtisch-beim-Dorffest-irgendwo-in-einem-Ostdeutschen/bayrischen-kaff-Vibes".
Nein wirklich, mein Kind kommt auch auf eine Privatschule, wenn das finanziell drin ist. Kenne einige Leute die auf einer waren, aber keinen, der es lieber nicht gewesen wäre. Sind aber auch keine Snobs dadurch geworden.
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Lass mal uns Bayern da raus ja?
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Klingt nach einer gesunden Maßnahme und sollten sicher auch andere Eltern so handhaben. Finde die Vorstellung verrückt, dass es jemanden nicht stören kann, wenn die eigenen Kinder mit so einem Wahnsinn konfrontiert werden.ConanTheCanon hat geschrieben: 28. Apr 2023, 19:20Es ist einie schwierige Zeit. Ich versuche meine Söhne so zu erziehen, dass so ein Quatsch gar nie zu debatte steht. Man muss die Kinder halt auch in ihrem dasein bestärken und ihnen das Gefühl vermitteln, dass sie so wie sie sind genau richtig sind.M0bschder hat geschrieben: 28. Apr 2023, 18:38 Genau deswegen ist TikTok auch sehr kritisch zu sehen, weil solche Pädo-Freaks wie Dylan Mulvaney genau auf die extrem jungen User abzielen. Die Eltern der Kinder stehen aber natürlich auch in der Pflicht. Totale Kontrolle der Kinder ist jedoch a) schwierig und b) auch nicht wirklich gut. Beneide diesbezüglich keine Eltern mit Kindern im Teenageralter.
Selbstverständlich warne ich meine Kinder auch vor den Rattenfängern im Internet und habe sie darauf sensibilisiert mir sofort Bescheid zu geben, wenn in der Schule dieser Genderquatsch indoktriniert würde.
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Also ich kenn da wie gesagt kein Stress zwischen den Parteien im Real Life. Stress gibt's da nur im Internet.
Im RL juckt es keinen, ob man "liebe freunde", "liebe Freunde&freundinnen" oder "liebe freund:innen" schreibt.
Ich benutze die letzte Form nie, die zweite zu 90% und die erste zu 10% (wenn ich im Stress bin).
Im RL juckt es keinen, ob man "liebe freunde", "liebe Freunde&freundinnen" oder "liebe freund:innen" schreibt.
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Mal wieder ein Paradebeispiel wie die Politik den Trend unterstützt, sich willkürlich sein Geschlecht aussuchen zu können. Mich erschrecken dabei vor allem diese Vereinfachungen für Kinder. Ihnen schon zu signalisieren, dass man sich per Formular sein Geschlecht aussuchen kann… Ganz merkwürdige Richtung.
Dazu dann der letzte Passus mit dem Hausrecht im Falle von Frauenschutzräumen. Da gesteht man sich dann ja sogar selbst ein, dass diese ganze „vereinfachte“ Geschlechtsänderung dann doch nicht so der Realität entspricht. Absolute Comedy.
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„Vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags:Ministerien legen Entwurf für Selbstbestimmungsgesetz vor
Bislang sind für eine Änderung des Geschlechtseintrags zwei psychologische Gutachten und ein Amtsgerichtsentscheid nötig, was von Betroffenen immer wieder als entwürdigend kritisiert wurde und zudem mehrere Tausend Euro kosten kann. Künftig soll dafür eine Erklärung auf dem Standesamt ausreichen.
Die Selbsterklärung ist ab 18 Jahren möglich.
Bei Minderjährigen unter 14 Jahren soll die Änderung des Geschlechtseintrags nur von den Sorgeberechtigten beantragt werden können.
Jugendliche ab 14 Jahren sollen eine Erklärung selber abgeben, brauchen dafür aber die Zustimmung ihrer Eltern. Sollte die nicht vorliegen, ersetzt ein Familiengericht die Entscheidung der Sorgeberechtigten, solange das „dem Kindeswohl nicht widerspricht.“
Im Gesetzestext selber heißt es jetzt dazu, dass bei entsprechenden Einrichtungen das Hausrecht „unberührt“ bleibe. In den Erläuterungen zum Gesetz wird ausgeführt, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in dem Punkt unverändert bleibe: Es sei daher etwa im Rahmen des Hausrechts zum Schutz der Intimsphäre oder aus Gründen der persönlichen Sicherheit möglich, „zum Beispiel beim Zugang zu Saunen oder Fitnessstudios für Frauen oder zu Umkleidekabine im Einzelfall zu differenzieren“.
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Quelle: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 31123.html
Dazu dann der letzte Passus mit dem Hausrecht im Falle von Frauenschutzräumen. Da gesteht man sich dann ja sogar selbst ein, dass diese ganze „vereinfachte“ Geschlechtsänderung dann doch nicht so der Realität entspricht. Absolute Comedy.
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„Vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags:Ministerien legen Entwurf für Selbstbestimmungsgesetz vor
Bislang sind für eine Änderung des Geschlechtseintrags zwei psychologische Gutachten und ein Amtsgerichtsentscheid nötig, was von Betroffenen immer wieder als entwürdigend kritisiert wurde und zudem mehrere Tausend Euro kosten kann. Künftig soll dafür eine Erklärung auf dem Standesamt ausreichen.
Die Selbsterklärung ist ab 18 Jahren möglich.
Bei Minderjährigen unter 14 Jahren soll die Änderung des Geschlechtseintrags nur von den Sorgeberechtigten beantragt werden können.
Jugendliche ab 14 Jahren sollen eine Erklärung selber abgeben, brauchen dafür aber die Zustimmung ihrer Eltern. Sollte die nicht vorliegen, ersetzt ein Familiengericht die Entscheidung der Sorgeberechtigten, solange das „dem Kindeswohl nicht widerspricht.“
Im Gesetzestext selber heißt es jetzt dazu, dass bei entsprechenden Einrichtungen das Hausrecht „unberührt“ bleibe. In den Erläuterungen zum Gesetz wird ausgeführt, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in dem Punkt unverändert bleibe: Es sei daher etwa im Rahmen des Hausrechts zum Schutz der Intimsphäre oder aus Gründen der persönlichen Sicherheit möglich, „zum Beispiel beim Zugang zu Saunen oder Fitnessstudios für Frauen oder zu Umkleidekabine im Einzelfall zu differenzieren“.
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Quelle: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 31123.html
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