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US_Citizen
Lounger
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Was regelt das Selbstbestimmungsgesetz?

(…)

Das neue Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das umstrittene Transsexuellengesetz in Deutschland. Es ermöglicht transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne psychologische oder andere Sachverständigengutachten und gerichtliche Entscheidungen zu ändern. Die Änderungen können einfach beim Standesamt beantragt werden. Somit entfallen einige bürokratische Hürden. Anstelle eines Gerichtsverfahrens genügt eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ beim Standesamt.

(…)

Menschen, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, können sich zudem als „Elternteil“ in Geburtsurkunden ihrer Kinder eintragen lassen. Das Gesetz verbietet zudem die Offenlegung früherer Geschlechtseinträge oder Namen gegen den Willen der betroffenen Menschen, um diese vor einem Zwangsouting zu schützen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

(…)
https://www.deutschlandfunk.de/selbstbe ... g-100.html


Was für ein unfassbarer Blödsinn, wird wirklich immer lächerlicher. Demnächst ist es dann scheinbar fast leichter, Schwindeleien in amtlichen Dokumenten eintragen zu lassen als Bafög zu beantragen. Traurig.
GastXY

D.h. Ich kann mich EINFACH SO als frau eintragen lassen???? :facepaln:
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clayz
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Das wird alles nur dazu führen, dass das Pendel wieder in die andere, extremere Richtung schwingt,
bevor es sich auf einem leicht progressiveren Wert einpendelt.
Knolle hat geschrieben:
kann man sich Synthol in den Penis injizieren?
Givenchy hat geschrieben:
Würdet ihr 10kg pure hundescheiße für 1kg muskelmasse essen ? Hätte keine gesundheitlichen auswirkungen, nur geschmack halt
GastXY

.
Zuletzt geändert von GastXY am 13. Okt 2023, 07:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Skagerath
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Changbeer hat geschrieben: 24. Aug 2023, 09:00 D.h. Ich kann mich EINFACH SO als frau eintragen lassen???? :facepaln:
Im Prinzip, ja
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Certa
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Aber letztendlich wird durch das Selbstbestimmungsgesetz doch nichts ermöglicht, was vorher nicht bereits durch das transsexuellen-Gesetz bereits möglich war oder sehe ich das falsch? "Nur" der Prozess würde reformiert
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Karl_Lagerfeld
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Certa hat geschrieben: 24. Aug 2023, 09:08 Aber letztendlich wird durch das Selbstbestimmungsgesetz doch nichts ermöglicht, was vorher nicht bereits durch das transsexuellen-Gesetz bereits möglich war oder sehe ich das falsch? "Nur" der Prozess würde reformiert
Davor hat es wenigstens Gutachten gebraucht und am Ende wurde je nach Fall entschieden.

Jetzt kannst du ein mal pro Jahr dein Geschlecht und somit Namen ändern wenn ich es nicht falsch verstanden habe.
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
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clayz
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Es wird eben deutlich leichter gemacht, was keine gute Sache ist. Diese Gutachten hatten schon ihren Sinn und jetzt kannst du einfach aus einer Laune heraus das Geschlecht umschreiben lassen. Das nicht nur als Erwachsener, sondern auch als Teenager.

Das ist einfach verantwortungslos ggü. den jungen Menschen.

Und nur den Prozess ändern ist auch lustig. Man stelle sich vor, du könntest jetzt mit 14 einfach gegen den Willen deiner Eltern heiraten.
Aus einer Laune heraus. Da ist auch nichts anderes möglich als vorher, nur eben viel früher und aus einer Laune heraus.
Knolle hat geschrieben:
kann man sich Synthol in den Penis injizieren?
Givenchy hat geschrieben:
Würdet ihr 10kg pure hundescheiße für 1kg muskelmasse essen ? Hätte keine gesundheitlichen auswirkungen, nur geschmack halt
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Karl_Lagerfeld
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Wenn du 14 bist müssen deine Eltern das für dich machen, bis 18 brauchst du die Einwilligung der Eltern. So hab ich es verstanden..

Da kann man nur hoffen das die Unternehmen ihr Hausrecht anständig benutzen. Ich hätte keine Lust im Schwimmbad zu sein mit meiner Tochter wenn irgendein Freak der sich neuerdings als Frau ausgibt dort in der Toilette rumhängt.. (Freak bezogen auf pedophilen der sich Zugang zur Frauen Toilette verschafft hat durch seine Änderung).
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
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Skagerath
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Certa hat geschrieben: 24. Aug 2023, 09:08 Aber letztendlich wird durch das Selbstbestimmungsgesetz doch nichts ermöglicht, was vorher nicht bereits durch das transsexuellen-Gesetz bereits möglich war oder sehe ich das falsch? "Nur" der Prozess würde reformiert
Verkürzt gesagt kannst du jetzt mit nem einseitgen Formular beim Standesamt deinen Namen und dein Geschlecht einmal im Jahr nach Gusto anpassen ohne dass das hinterfragt wird..
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Certa
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clayz hat geschrieben: 24. Aug 2023, 09:12 Es wird eben deutlich leichter gemacht, was keine gute Sache ist. Diese Gutachten hatten schon ihren Sinn und jetzt kannst du einfach aus einer Laune heraus das Geschlecht umschreiben lassen. Das nicht nur als Erwachsener, sondern auch als Teenager.

Das ist einfach verantwortungslos ggü. den jungen Menschen.

Und nur den Prozess ändern ist auch lustig. Man stelle sich vor, du könntest jetzt mit 14 einfach gegen den Willen deiner Eltern heiraten.
Aus einer Laune heraus. Da ist auch nichts anderes möglich als vorher, nur eben viel früher und aus einer Laune heraus.
Aus deiner Sicht hat der vorherige Prozess vielleicht Sinn gemacht, weil er dich nicht direkt betroffen hat. Ich werde mich das finale Gesetz demnächst Mal zu Gemüte führen.

Bitte nicht falsch verstehen: ich finde es bemerkenswert, dass du hier auf staatliche Hürden pochst, aber gleichzeitig beim Werbe Verbot von junkfood für Kinder auf die Verantwortung der Eltern setzt.
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US_Citizen
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Das Problem ist mMn auch, dass dann sicher viele (vorallem Teenis und Jugendliche) dem Social Media Trend folgen und auch „dabei sein“ wollen. Es ist halt in gewissem Maß eine Modeerscheinung.
Mäx
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Das Gesetz verbietet zudem die Offenlegung früherer Geschlechtseinträge oder Namen gegen den Willen der betroffenen Menschen, um diese vor einem Zwangsouting zu schützen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Die wird eben auch Betrug Tür und Tor geöffnet.
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Certa
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Mäx hat geschrieben: 24. Aug 2023, 09:27
Das Gesetz verbietet zudem die Offenlegung früherer Geschlechtseinträge oder Namen gegen den Willen der betroffenen Menschen, um diese vor einem Zwangsouting zu schützen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Die wird eben auch Betrug Tür und Tor geöffnet.
An was für einen Betrug denkst du dabei? Staatliche Institutionen werden via Amtshilfe Zugriff haben
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Skagerath
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Certa hat geschrieben: 24. Aug 2023, 09:29
Mäx hat geschrieben: 24. Aug 2023, 09:27
Das Gesetz verbietet zudem die Offenlegung früherer Geschlechtseinträge oder Namen gegen den Willen der betroffenen Menschen, um diese vor einem Zwangsouting zu schützen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Die wird eben auch Betrug Tür und Tor geöffnet.
An was für einen Betrug denkst du dabei? Staatliche Institutionen werden via Amtshilfe Zugriff haben
Was ja auch schon wieder als diskriminierend durch Ataman bemängelt wurde.. auf diese Weise könnte ja jemand durch ne Behörde "gedeadnamend" werden..
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