Anbei
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"Verfassungs-Papst Hans-Jürgen Papier
Unser Asylrecht wird massenhaft missbraucht
In der Asylfrage haben alle Bundesregierungen seit nahezu zehn Jahren hingenommen, dass es große Unsicherheiten zwischen dem deutschen Asylrecht und dem europäischen Recht auf internationalen Schutz gibt.
Das gilt insbesondere für die jeweiligen Regelungen der Verfahren und des Grenzschutzes. Sie haben nichts dagegen unternommen und unternehmen es bis heute nicht mit der gebotenen Kraft.
Das Ergebnis war die Migrationskrise 2015. Und nun haben wir wieder eine Migrationskrise – und im Kern hat sich nichts geändert. Viele Menschen kommen aus allen Teilen der Welt aus eindeutig asylfremden Gründen in unser Land. Das Asylrecht wird damit zweckentfremdet und in weiten Teilen missbräuchlich in Deutschland beantragt.
Jetzt aber beruft sich die Bundesregierung auf ein im Kern nicht akzeptables Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das absurderweise Zurückweisungen an innereuropäischen Grenzen untersagt.
Das bedeutet: Die Bundesregierung kann sich hinter dem Ergebnis jahrelangen Nichtstuns, auch und vor allem der Vorgängerregierungen, verstecken.
Es kommen noch immer viele Menschen in das Land, die unsere Grenzen nach deutschem Recht nicht überschreiten dürften. Das ist weder gestandenen Staats- und Verwaltungsjuristen zu erklären – normalen Bürgern schon gar nicht.
In der Folge kommt es dazu, dass Menschen ein Asylrecht rechtsmissbräuchlich geltend machen, obwohl in ihrer Person ein Asylgrund offenkundig nicht vorliegt. Ihnen wird an den deutschen Grenzen mithin die Einreise gestattet, und zwar unter den Augen des Staates und seiner Organe. Diese Einreise wird wegen der rechtsmissbräuchlichen Berufung auf ein Asylrecht nachträglich gewissermaßen legalisiert, verbunden mit einem Aufenthaltsrecht, das jedenfalls faktisch vielfach von unbegrenzter Dauer ist.
Nicht genug, dass schon an den EU-Außengrenzen das europäische Asylrechtssystem nicht funktioniert. Ad absurdum wird das Ganze dann an den Binnengrenzen geführt: wenn sich illegal nach Europa Eingereiste auch noch aussuchen können, wo sie sich letztlich niederlassen wollen, dabei mehrere EU-Staaten durchreisen, um beispielsweise nach Deutschland zu kommen.
Es kann doch nicht sein, dass sich jeder Mann oder jede Frau auf der Welt, auch wenn ein Asylgrund offenkundig nicht besteht, illegal und letztlich unter zweckwidrigen Einsatz des Asylrechts den Weg erst in die Europäische Union und dann bis nach Deutschland bahnen kann.
Der Bundesregierung stünden nach Artikel 20 der Dublin-IlI-Verordnung Möglichkeiten zu, diese illegale Binnenmigration in Europa an der deutschen Grenze zu stoppen:
▶ ︎Wer sich an der Grenze befindet, also noch nicht im Inland ist, und angibt, einen Asylantrag in Deutschland stellen zu wollen, für den ist nach diesem Artikel 20 Absatz 4 das Land für die Bestimmung des zuständigen Mitgliedsstaats zuständig, in dem er sich noch befindet: also etwa Österreich, Polen oder Tschechien. Alles Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und damit sichere Drittstaaten im Sinne des deutschen Asylrechts. Gleichwohl lässt es Deutschland zu, dass diese Menschen trotzdem einreisen dürfen.
Wenn die Regierung also sieht oder sehen musste, dass es einen Widerspruch gibt zwischen dem nationalen Recht, der Dublin-III-Verordnung und sonstigem Europa- und Völkerrecht, dann wäre es ihre Aufgabe, diesen Widerspruch schleunigst zu beheben, in dem sie sich dringend und schnell in der Europäischen Union um eine grundlegende Revision des europäischen Migrationsrechts sowie des dazu ergangenen Verfahrensrechts bemüht.
Denn wir brauchen rasch wirkende und Klarheit schaffende Regelungen. Es geht nicht darum, das Asylrecht für tatsächlich verfolgte Personen anzutasten, es geht darum, dieses Recht vor seiner rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung aus eindeutig asylfremden Gründen zu schützen."
Hier ist , wie im anderen Thread erwähnt, nicht die Justiz in der Verwantwortung sondern die Regierung die ihren Kurs beim Thema Asyl erheblich ändern muss um hier entgegen steuern zu können.