Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Verfasst: 3. Aug 2023, 08:44
Wie lange ist eigentlich der ausgeurteilte Bewährungszeitraum ?
Auf jeden Fall. Hier war aber wohl Jugendstrafrecht anzuwenden, wenn ich es richtig verstanden habe. Da tickt die Welt auch ein bisschen anders, als beim "normalen" Strafmaß.chiki hat geschrieben: 3. Aug 2023, 08:42 der Tatbestand der Vergewaltigung sollte mit aller härte bestraft werden und keinen Spielraum oder irgendwelche Nachsicht aus irgendwelchen Gründen zulassen. Das ist so ziemlich das schlimmste was du einer Frau und deren Umfeld antun kannst.
finde ich auch sehr fragwürdig, viel zu viel Täterschutz, grad bei solchen Verbrechen, ist ja absolut bei weitem keine Lapalie. auch bei schwersten KV oder Tötungsdelikten kann ich das in keinster weise nachvollziehen. einfach ein Schlag in die Fresse für die OpferCerta hat geschrieben: 3. Aug 2023, 08:45Auf jeden Fall. Hier war aber wohl Jugendstrafrecht anzuwenden, wenn ich es richtig verstanden habe. Da tickt die Welt auch ein bisschen anders, als beim "normalen" Strafmaß.chiki hat geschrieben: 3. Aug 2023, 08:42 der Tatbestand der Vergewaltigung sollte mit aller härte bestraft werden und keinen Spielraum oder irgendwelche Nachsicht aus irgendwelchen Gründen zulassen. Das ist so ziemlich das schlimmste was du einer Frau und deren Umfeld antun kannst.
Es heißt nicht umsonst, dass vor Gericht und auf hoher See alles möglich ist. Wir haben einen Rahmen für das Strafmaß und die Richter müssen den individuellen Fall dann dort einsortieren.chiki hat geschrieben: 3. Aug 2023, 08:47finde ich auch sehr fragwürdig, viel zu viel Täterschutz, grad bei solchen Verbrechen, ist ja absolut bei weitem keine Lapalie. auch bei schwersten KV oder Tötungsdelikten kann ich das in keinster weise nachvollziehen. einfach ein Schlag in die Fresse für die OpferCerta hat geschrieben: 3. Aug 2023, 08:45Auf jeden Fall. Hier war aber wohl Jugendstrafrecht anzuwenden, wenn ich es richtig verstanden habe. Da tickt die Welt auch ein bisschen anders, als beim "normalen" Strafmaß.chiki hat geschrieben: 3. Aug 2023, 08:42 der Tatbestand der Vergewaltigung sollte mit aller härte bestraft werden und keinen Spielraum oder irgendwelche Nachsicht aus irgendwelchen Gründen zulassen. Das ist so ziemlich das schlimmste was du einer Frau und deren Umfeld antun kannst.
Natürlich.Certa hat geschrieben: 3. Aug 2023, 08:38Ich vermute Mal das Thema Integration wurde im Hinblick auf die Grenzen der Strafaussetzung zur Bewährung bzw. Der Sozialprognose hinzugezogen und nicht beim Strafmaß. Das geht aus dem Artikel leider nicht klar hervor.Masthuhn hat geschrieben: 3. Aug 2023, 08:32 Was hat das überhaupt mit Integration zu tun? Wer eine Straftat begeht muss dafür entsprechend verurteilt werden. Gibt es so einen Blödsinn in anderen Ländern auch? Der Angeklagte hat 5 Frauen belästigt, aber er ist in einem Sprachkurs also Schwamm drüber.
OkGurkenplatzer hat geschrieben: 3. Aug 2023, 08:54Natürlich.Certa hat geschrieben: 3. Aug 2023, 08:38Ich vermute Mal das Thema Integration wurde im Hinblick auf die Grenzen der Strafaussetzung zur Bewährung bzw. Der Sozialprognose hinzugezogen und nicht beim Strafmaß. Das geht aus dem Artikel leider nicht klar hervor.Masthuhn hat geschrieben: 3. Aug 2023, 08:32 Was hat das überhaupt mit Integration zu tun? Wer eine Straftat begeht muss dafür entsprechend verurteilt werden. Gibt es so einen Blödsinn in anderen Ländern auch? Der Angeklagte hat 5 Frauen belästigt, aber er ist in einem Sprachkurs also Schwamm drüber.
Was habe ich denn jetzt schon wieder gemacht, abgesehen davon die Tatsachen aufzuzeigen?musclebra1n hat geschrieben: 3. Aug 2023, 08:56 Classic Certa mal wieder.
Du hättest auch einen perfekten Pressesprecher abgeben können.
Hast du Kinder?Certa hat geschrieben: 3. Aug 2023, 08:52Es heißt nicht umsonst, dass vor Gericht und auf hoher See alles möglich ist. Wir haben einen Rahmen für das Strafmaß und die Richter müssen den individuellen Fall dann dort einsortieren.chiki hat geschrieben: 3. Aug 2023, 08:47finde ich auch sehr fragwürdig, viel zu viel Täterschutz, grad bei solchen Verbrechen, ist ja absolut bei weitem keine Lapalie. auch bei schwersten KV oder Tötungsdelikten kann ich das in keinster weise nachvollziehen. einfach ein Schlag in die Fresse für die OpferCerta hat geschrieben: 3. Aug 2023, 08:45
Auf jeden Fall. Hier war aber wohl Jugendstrafrecht anzuwenden, wenn ich es richtig verstanden habe. Da tickt die Welt auch ein bisschen anders, als beim "normalen" Strafmaß.
JaHarun hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:00Hast du Kinder?Certa hat geschrieben: 3. Aug 2023, 08:52Es heißt nicht umsonst, dass vor Gericht und auf hoher See alles möglich ist. Wir haben einen Rahmen für das Strafmaß und die Richter müssen den individuellen Fall dann dort einsortieren.chiki hat geschrieben: 3. Aug 2023, 08:47
finde ich auch sehr fragwürdig, viel zu viel Täterschutz, grad bei solchen Verbrechen, ist ja absolut bei weitem keine Lapalie. auch bei schwersten KV oder Tötungsdelikten kann ich das in keinster weise nachvollziehen. einfach ein Schlag in die Fresse für die Opfer
Leider erfolgt die Auslegung innerhalb des Rahmens (gefühlt) nur noch zu Gunsten des Täters.Certa hat geschrieben: 3. Aug 2023, 08:52 Es heißt nicht umsonst, dass vor Gericht und auf hoher See alles möglich ist. Wir haben einen Rahmen für das Strafmaß und die Richter müssen den individuellen Fall dann dort einsortieren.
Also wenn ich sowas lese, man muss sich halt auch seinen Umgang selbst aussuchen und gegebenenfalls die Konsequenzen ziehen und nicht erst später irgendwo in die Opferrolle hüpfen.Vreneli hat geschrieben: 3. Aug 2023, 07:36 Im Herbst desselben Jahres forderte er von einer Frau Oralverkehr an einer Bahnunterführung. Als sie ablehnte, wurde er aggressiv und die Frau gab nach. Im Winter 2021 betatschte er eine Bekannte in seiner Wohnung, die gleiche Frau bedrängte und küsste er im Winter 2021 nochmal.