Re: Rund um die Arbeit / der große Job-Thread
Verfasst: 16. Mai 2025, 07:01
Letztes Jahr und jetzt dieses Jahr Knolle
Also noch ein weiteres
Also noch ein weiteres
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Muss man wohl durch und wenns soweit sein sollte, nen Anwalt nehmen. Aber wie gesagt, ist ja überhaupt nicht klar, ob ne Kündigung geplant ist.Matt-Eagle hat geschrieben: 16. Mai 2025, 07:01 Letztes Jahr und jetzt dieses Jahr Knolle
Also noch ein weiteres
Ist bei uns alles gestattetBlubbs hat geschrieben: 16. Mai 2025, 08:07 Bei mir war bei meiner Ex-Company (Mittelstand) kein Problem mit AirBnB, solange die richtige Adresse drauf stand. Ist jetzt aber schon paar Jahre her. Kann mir vorstellen, dass die dann so Sachen wie Reinigungsgebühr oder sowas mit anderen Steuersätzen haben, was dann Probleme verursacht.
Würde das einfach direkt mit jemanden der die Reisekosten managed absprechen.
Nein. Es gibt keinen festen Tageskorridor. Viel mehr sind es 12-15 Monate Dauerkrank, Prognose und Unternehmensgröße die entscheidend sind. Und selbst dann ist eine krankheitsbedingte vor Gericht extrem.Knolle hat geschrieben: 15. Mai 2025, 18:43Ich glaube, 3 Jahre in Folge mehr als 30 Fehltage pro Jahr.Matt-Eagle hat geschrieben: 15. Mai 2025, 18:08 Wie würde eine Krankheitsbedingte Kündigung ablaufen?
Man muss nachweisen, dass man ein BEM angeboten hat und dass das nicht zur Besserung geführt hat.
Ich bin mir aber sehr unsicher. Wenns um das Alter 63 geht, wird man wahrscheinlich nicht viel machen und einfach durchziehen. Ich würde das BEM jetzt nicht als Anlass zur Kündigung sehen.
Lass dir den Erhalt unterzeichnen.Cornholio hat geschrieben: 24. Mai 2025, 07:39 Mal eine Frage zur Zustellung meiner Kündigung.
Werde zum 30.06 kündigen und habe mit meinem derzeitigen Vorgesetzten vereinbart, dass ich nächste Woche vorbei komme, um ihm meine Kündigung auszuhändigen. Werde auch noch einen Kumpel mitnehmen der die Abgabe bezeugen kann.
Jetzt zur eigentlichen Frage. Sollte der Dude nicht da sein (was schnell mal passieren kann), zählt es dann auch als rechtskräftig zugestellt, wenn ich die Kündigung am Empfang abgebe oder in den Briefkasten werfe (unter Beisein des Zeugen)?
Frage deshalb, weil mein derzeitiger Saftladen ganz gerne mal Sachen "verlegt".
Sofern mein Vorgesetzter da ist werde ich das machen. Nur wenn es die Empfangs Option wird, besteht auf deren Seite wohl keine gesetzliche Pflicht mir den Erhalt zu quittieren laut Netz. Versuchen werde ich es aber im Falle des Falles.Harun hat geschrieben: 24. Mai 2025, 07:45 Lass dir den Erhalt unterzeichnen.
Entweder eine Kopie durch den Vorgesetzten oder ein separates Schreiben vom Empfang.
Tatsächlich weil ich der Post nicht ausreichend vertraue die Kündigung rechtzeitig zu zustellen. Gerade bei uns in der Ecke wartet man in letzter Zeit ganz schön lange bis Briefe zugestellt werden.Gurkenplatzer hat geschrieben: 24. Mai 2025, 09:35 Wieso nicht einfach per Einschreiben und kummer sparen?
ImShySorry hat geschrieben: 24. Mai 2025, 10:24 Wenn du heute per Einschreiben verschickst, dann zählt der Stempel (Datum) auf dem Brief und nicht wann der eintrifft. So ist es zumindestens bei uns, da der Versender nicht für Verspätungen der Post haften kann.
Vielleicht wird das bei euch anders gehandhabt aber im Netz findet man nur diese Info.Nein, bei einer Kündigung per Einschreiben ist der Poststempel nicht entscheidend für den Zeitpunkt der Gültigkeit. Entscheidend ist, wann der Empfänger die Kündigung tatsächlich erhält oder hätte erhalten können.
Das sollte so passen. Lies dir mal dazu die Kommentierung des § 130 Abs. 1 BGB durch.Cornholio hat geschrieben: 24. Mai 2025, 07:39 Mal eine Frage zur Zustellung meiner Kündigung.
Werde zum 30.06 kündigen und habe mit meinem derzeitigen Vorgesetzten vereinbart, dass ich nächste Woche vorbei komme, um ihm meine Kündigung auszuhändigen. Werde auch noch einen Kumpel mitnehmen der die Abgabe bezeugen kann.
Jetzt zur eigentlichen Frage. Sollte der Dude nicht da sein (was schnell mal passieren kann), zählt es dann auch als rechtskräftig zugestellt, wenn ich die Kündigung am Empfang abgebe oder in den Briefkasten werfe (unter Beisein des Zeugen)?
Frage deshalb, weil mein derzeitiger Saftladen ganz gerne mal Sachen "verlegt".