Re: Der Tinder / Onlinedating Thread
Verfasst: 6. Sep 2023, 20:09
Hab seit diese Woche nen Versandhelfer Job, Pakete bis 40kg verladen.
Nie mit Love-Languages beschäftigt? Das ist eigentlich ziemlich üblich und verbreitet. Da geht es ja nicht zwingend um eine Gucci-Tasche, kann auch eine Tafel Schokolade sein wenn sie einen schlechten Tag hatte oder so.Röder2014 hat geschrieben: 6. Sep 2023, 17:05 Wenn ich schon wieder sehe, dass man Zuneigung/Liebe anhand von "Geschenken" am besten zeigen kann...
Weißte gleich"weg mit der"
Besser als nixMister Grey hat geschrieben: 6. Sep 2023, 20:09 Hab seit diese Woche nen Versandhelfer Job, Pakete bis 40kg verladen.
Das ist für dich Endstufe?
Nee, habe mich noch nie mit der Sprache der Liebe beschäftigt.Lauch hat geschrieben: 6. Sep 2023, 20:15Nie mit Love-Languages beschäftigt? Das ist eigentlich ziemlich üblich und verbreitet. Da geht es ja nicht zwingend um eine Gucci-Tasche, kann auch eine Tafel Schokolade sein wenn sie einen schlechten Tag hatte oder so.Röder2014 hat geschrieben: 6. Sep 2023, 17:05 Wenn ich schon wieder sehe, dass man Zuneigung/Liebe anhand von "Geschenken" am besten zeigen kann...
Weißte gleich"weg mit der"![]()
Glaub an dich, potentielle Erfolgsstory.Waschbär hat geschrieben: 6. Sep 2023, 20:55 Treffen für Dienstag und nächste Woche Sonntag ausgemacht. Mal sehen ob sie wirklich stattfinden.![]()
Einfach nur omegalulLauch hat geschrieben: 6. Sep 2023, 20:15Nie mit Love-Languages beschäftigt? Das ist eigentlich ziemlich üblich und verbreitet. Da geht es ja nicht zwingend um eine Gucci-Tasche, kann auch eine Tafel Schokolade sein wenn sie einen schlechten Tag hatte oder so.Röder2014 hat geschrieben: 6. Sep 2023, 17:05 Wenn ich schon wieder sehe, dass man Zuneigung/Liebe anhand von "Geschenken" am besten zeigen kann...
Weißte gleich"weg mit der"![]()
Endstufe nach unten vermutlich, die sieht ja maximal beschissen aus
Ne alter....du bist einfach nur ein verdammter Versager...Mister Grey hat geschrieben: 5. Sep 2023, 22:34Kein Respekt oder Angst, ein gesetzloser mannLauch hat geschrieben: 5. Sep 2023, 22:25 Der deutsche § 132 StGB lautet „Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. “![]()
Pass auf junge. Ich mobbe dich bis du dich ritzt.grandepene hat geschrieben: 6. Sep 2023, 22:43Ne alter....du bist einfach nur ein verdammter Versager...Mister Grey hat geschrieben: 5. Sep 2023, 22:34Kein Respekt oder Angst, ein gesetzloser mannLauch hat geschrieben: 5. Sep 2023, 22:25 Der deutsche § 132 StGB lautet „Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. “![]()