Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Verfasst: 8. Apr 2025, 22:12
Ja komm, dann zeig mir ein Urteil wo steht das es eine politische Vorliebe (oder ähnliches) ist und nicht die Grenzen die auch im Grundgesetz benannt sind.
https://testforum.lilo-dev.de/
Wenn wir schon beim Thema Religion sind. Blasphemie ist für das unnötigste aus dem StbG. Und das nicht mal auf DE bezogen.summerset hat geschrieben: 8. Apr 2025, 20:54Oder in Nordkorea. Oder man darf sich über Musels und den Islam in Karikaturen lustig machen, so wie das öfter mal bei anderen Religionen auch ist. Das alles ist von Redefreiheit gedeckt, oder? Wie, du willst weder inhaftiert noch weggesprengt werden? Ach so...BlackStarZ hat geschrieben: 8. Apr 2025, 20:50 Nach der Definition kann man auch in Afghanistan sagen was man will.
Wie soll man dir bspw zu der Weidel Aktion ein Urteil zeigen? Es gibt ja keins.maximised hat geschrieben: 8. Apr 2025, 22:12 Ja komm, dann zeig mir ein Urteil wo steht das es eine politische Vorliebe (oder ähnliches) ist und nicht die Grenzen die auch im Grundgesetz benannt sind.
Nichts für ungut aber in den USA hat das weiße Haus kürzlich Medienvertreter rausgeschmissen und den Zutritt verweigert, weil diese unbequem berichtet haben.clayz hat geschrieben: 8. Apr 2025, 21:58 Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden so lange diskutiert, bis es sie (Meinungsfreiheit) nicht mehr gibt.
Man kann von den USA halten was man will, aber das ist wirkliche Meinungsfreiheit.
Was denn jetzt? Ist diese nun schützenswert oder ist sie es nur bei nicht konservativen Politikern? Die anderen wurden schließlich in Comedyformaten beleidigt. Wir durften uns doch gerade noch erklären lassen, dass(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
maximised hat geschrieben: 8. Apr 2025, 19:39 Richtig, Hassrede, Aufruf zu Verbrechen usw. fallen soweit ich weiß nämlich nicht unter die Meinungsfreiheit.
Ich hatte Eric schon darauf hingewiesen, dass es noch einen Absatz 3 gibt. Man muss Rechtsnormen immer komplett lesen und nicht nur die Ausschnitte, die einem gut gefallen.clayz hat geschrieben: 9. Apr 2025, 06:09 Rausschmeißen und Zutritt verweigern ist gleichzusetzen mit Verurteilungen, wie es der Baumberger Richter gemacht hat. Ok.
Übrigens ist das Merz Argument ja total wild. Vor einer Seite verweist du noch großspurig aufWas denn jetzt? Ist diese nun schützenswert oder ist sie es nur bei nicht konservativen Politikern? Die anderen wurden schließlich in Comedyformaten beleidigt. Wir durften uns doch gerade noch erklären lassen, dass(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
maximised hat geschrieben: 8. Apr 2025, 19:39 Richtig, Hassrede, Aufruf zu Verbrechen usw. fallen soweit ich weiß nämlich nicht unter die Meinungsfreiheit.
Und genau das meine ich mit dieser Verschiebung. Die Meinungsfreiheit wird so politisch motiviert ausgelegt, wie es gerade passt.
Stimmtclayz hat geschrieben: 9. Apr 2025, 06:25.
Ich kann die generelle Gestaltung der Meinungsfreiheit in den USA besser finden, aber trotzdem sagen, dass sie hier verletzt wurde. Das eine schließt ja das andere nicht aus
Hat aber leider den faden Beigeschmack das linke Satire (Böhmermann, Die Anstalt Extra3 etc) alles darf und bei konservativ-rechter Comedy (Nuhr, Lisa Eckhart etc) gerne mal empört der rotgrüne Moralhammer kreist und das ist dann sehr wohl linksgrüne Verzerrung die da durch die entsprechenden ÖRR-Anstalten geistert.Certa hat geschrieben: 9. Apr 2025, 05:41Nichts für ungut aber in den USA hat das weiße Haus kürzlich Medienvertreter rausgeschmissen und den Zutritt verweigert, weil diese unbequem berichtet haben.clayz hat geschrieben: 8. Apr 2025, 21:58 Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden so lange diskutiert, bis es sie (Meinungsfreiheit) nicht mehr gibt.
Man kann von den USA halten was man will, aber das ist wirkliche Meinungsfreiheit.
Übrigens muss sich auch ein Herr Merz von Comedy Sendungen als fotzen Fritz als Hommage auf seine (angebliche) Einstellung zur Vergewaltigung in der Ehe bezeichnen lassen. Deshalb ist es wichtig in welchem Kontext gewisse Äußerungen getätigt werden. In der Kunst (wozu Comedy auch zählt) verlaufen die Grenzen halt anders. Das kann man dem Grundgesetz entnehmen und ist keine Verzerrung durch links Grüne.
Das Richter auf unteren Ebenen teilweise gegensätzliche Urteile fällen und Urteile später von höheren Instanzen aufgehoben werden verdeutlicht ja, dass es fast immer eine Frage der Auslegung und jeder Einzelfall besonders ist. Aber auch Richter sind nur Menschen und machen Fehler. Aber nur weil einem ein bestimmtes Urteil persönlich nicht zusagt heißt das nicht automatisch, dass da im Hintergrund Verschwörungen ablaufen
In der DDR gab es auch keine Berufsverbote. Der ein oder andere Regisseur durfte halt nur nichts mehr inszenieren.maximised hat geschrieben: 8. Apr 2025, 22:12 Ja komm, dann zeig mir ein Urteil wo steht das es eine politische Vorliebe (oder ähnliches) ist und nicht die Grenzen die auch im Grundgesetz benannt sind.
Davon Mal abgesehen dass Geschmäcker verschieden sind, wurden aber Kabarettisten wie Nuhr usw auch nicht von Gerichten für deren Comedy Sendungen verurteilt oder? Insofern haben linke und Rechte Comedy Formate offenbar doch die selben Rechte. Aber man muss natürlich aushalten, dass es nicht jedem gefälltSkagerath hat geschrieben: 9. Apr 2025, 06:57Hat aber leider den faden Beigeschmack das linke Satire (Böhmermann, Die Anstalt Extra3 etc) alles darf und bei konservativ-rechter Comedy (Nuhr, Lisa Eckhart etc) gerne mal empört der rotgrüne Moralhammer kreist und das ist dann sehr wohl linksgrüne Verzerrung die da durch die entsprechenden ÖRR-Anstalten geistert.Certa hat geschrieben: 9. Apr 2025, 05:41Nichts für ungut aber in den USA hat das weiße Haus kürzlich Medienvertreter rausgeschmissen und den Zutritt verweigert, weil diese unbequem berichtet haben.clayz hat geschrieben: 8. Apr 2025, 21:58 Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden so lange diskutiert, bis es sie (Meinungsfreiheit) nicht mehr gibt.
Man kann von den USA halten was man will, aber das ist wirkliche Meinungsfreiheit.
Übrigens muss sich auch ein Herr Merz von Comedy Sendungen als fotzen Fritz als Hommage auf seine (angebliche) Einstellung zur Vergewaltigung in der Ehe bezeichnen lassen. Deshalb ist es wichtig in welchem Kontext gewisse Äußerungen getätigt werden. In der Kunst (wozu Comedy auch zählt) verlaufen die Grenzen halt anders. Das kann man dem Grundgesetz entnehmen und ist keine Verzerrung durch links Grüne.
Das Richter auf unteren Ebenen teilweise gegensätzliche Urteile fällen und Urteile später von höheren Instanzen aufgehoben werden verdeutlicht ja, dass es fast immer eine Frage der Auslegung und jeder Einzelfall besonders ist. Aber auch Richter sind nur Menschen und machen Fehler. Aber nur weil einem ein bestimmtes Urteil persönlich nicht zusagt heißt das nicht automatisch, dass da im Hintergrund Verschwörungen ablaufen
Da muss auch auch nichts durch den Gesetzgeber vorgeben werden, das erledigen die geneigten Medienhäuser ja bereits selbstständig im Vorfeld durch canceln.
Das mag das eine sein, das andere ist:Certa hat geschrieben: 9. Apr 2025, 07:05
Davon Mal abgesehen dass Geschmäcker verschieden sind, wurden aber Kabarettisten wie Nuhr usw auch nicht von Gerichten für deren Comedy Sendungen verurteilt oder? Insofern haben linke und Rechte Comedy Formate offenbar doch die selben Rechte. Aber man muss natürlich aushalten, dass es nicht jedem gefällt
https://www.tichyseinblick.de/daili-es- ... en-faeser/Das Gericht äußerte sich außerdem inhaltlich in seiner Begründung. Dass die Bundesregierung mithilfe externer Anwälte gegen regierungskritische Berichterstattung vorgehe, sei ein „neues Phänomen“, an dem großes öffentliches Interesse bestehe, stellten die Richter fest. Mit der verpflichtenden Auskunft des BMI könnten sich Hinweise ergeben, ob die Bundesregierung „gezielt gegen bestimmte Journalisten“ vorgehe und ob sich daraus „ein Muster ableiten“ lasse.
Rechtsanwalt Steinhöfel gewann im Jahr 2024 bereits 14 presserechtliche Verfahren gegen verschiedene Regierungsstellen, im Auftrag von „Nius“, aber auch von Tichys Einblick. „Darüber könne man sich als Anwalt freuen, so Steinhöfel gegenüber Medien, oder man könne als Bürger fassungslos sein angesichts der Kaltschnäuzigkeit, mit der diese Regierung die Rechte der freien Presse rechtswidrig ignoriere.“
Gebe ich der recht allerdings besteht da halt nunmal eben kein Gleichgewicht sondern eben nur 2-3 "geduldete" konservative oder ,man wage es kaum zu denken ,rechte Satiriker/Comediens und der Rest ist stramm auf der links/grünen Linien.Certa hat geschrieben: 9. Apr 2025, 07:05Davon Mal abgesehen dass Geschmäcker verschieden sind, wurden aber Kabarettisten wie Nuhr usw auch nicht von Gerichten für deren Comedy Sendungen verurteilt oder? Insofern haben linke und Rechte Comedy Formate offenbar doch die selben Rechte. Aber man muss natürlich aushalten, dass es nicht jedem gefälltSkagerath hat geschrieben: 9. Apr 2025, 06:57Hat aber leider den faden Beigeschmack das linke Satire (Böhmermann, Die Anstalt Extra3 etc) alles darf und bei konservativ-rechter Comedy (Nuhr, Lisa Eckhart etc) gerne mal empört der rotgrüne Moralhammer kreist und das ist dann sehr wohl linksgrüne Verzerrung die da durch die entsprechenden ÖRR-Anstalten geistert.Certa hat geschrieben: 9. Apr 2025, 05:41
Nichts für ungut aber in den USA hat das weiße Haus kürzlich Medienvertreter rausgeschmissen und den Zutritt verweigert, weil diese unbequem berichtet haben.
Übrigens muss sich auch ein Herr Merz von Comedy Sendungen als fotzen Fritz als Hommage auf seine (angebliche) Einstellung zur Vergewaltigung in der Ehe bezeichnen lassen. Deshalb ist es wichtig in welchem Kontext gewisse Äußerungen getätigt werden. In der Kunst (wozu Comedy auch zählt) verlaufen die Grenzen halt anders. Das kann man dem Grundgesetz entnehmen und ist keine Verzerrung durch links Grüne.
Das Richter auf unteren Ebenen teilweise gegensätzliche Urteile fällen und Urteile später von höheren Instanzen aufgehoben werden verdeutlicht ja, dass es fast immer eine Frage der Auslegung und jeder Einzelfall besonders ist. Aber auch Richter sind nur Menschen und machen Fehler. Aber nur weil einem ein bestimmtes Urteil persönlich nicht zusagt heißt das nicht automatisch, dass da im Hintergrund Verschwörungen ablaufen
Da muss auch auch nichts durch den Gesetzgeber vorgeben werden, das erledigen die geneigten Medienhäuser ja bereits selbstständig im Vorfeld durch canceln.
Es ging um Comedy und Kabarett lieber Blacky. Aber Dankeschön, ist doch eine gute Nachricht, wenn Gerichte in diesen Fällen das so entschieden habenBlackStarZ hat geschrieben: 9. Apr 2025, 07:14Das mag das eine sein, das andere ist:Certa hat geschrieben: 9. Apr 2025, 07:05
Davon Mal abgesehen dass Geschmäcker verschieden sind, wurden aber Kabarettisten wie Nuhr usw auch nicht von Gerichten für deren Comedy Sendungen verurteilt oder? Insofern haben linke und Rechte Comedy Formate offenbar doch die selben Rechte. Aber man muss natürlich aushalten, dass es nicht jedem gefällt
https://www.tichyseinblick.de/daili-es- ... en-faeser/Das Gericht äußerte sich außerdem inhaltlich in seiner Begründung. Dass die Bundesregierung mithilfe externer Anwälte gegen regierungskritische Berichterstattung vorgehe, sei ein „neues Phänomen“, an dem großes öffentliches Interesse bestehe, stellten die Richter fest. Mit der verpflichtenden Auskunft des BMI könnten sich Hinweise ergeben, ob die Bundesregierung „gezielt gegen bestimmte Journalisten“ vorgehe und ob sich daraus „ein Muster ableiten“ lasse.
Rechtsanwalt Steinhöfel gewann im Jahr 2024 bereits 14 presserechtliche Verfahren gegen verschiedene Regierungsstellen, im Auftrag von „Nius“, aber auch von Tichys Einblick. „Darüber könne man sich als Anwalt freuen, so Steinhöfel gegenüber Medien, oder man könne als Bürger fassungslos sein angesichts der Kaltschnäuzigkeit, mit der diese Regierung die Rechte der freien Presse rechtswidrig ignoriere.“