Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Verfasst: 20. Mär 2025, 10:32
Die sind halt traumatisiert.
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Die sind halt traumatisiert.
Recht so ! Die Verfahrenskosten werden hoffentlich ebenso auferlegt"Der Bundesgerichtshof stützt Urteil gegen Linksextremistin Lina E. Sie muss ihre mehrjährige Haftstrafe antreten
Das höchste Strafgericht ändert nur Details am Schuldspruch aus dem Jahr 2023. Die verhängte Haftstrafe lautet weiterhin fünf Jahre und drei Monate.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stützt das Urteil gegen die Linksextremistin Lina E. und damit auch die mehrjährige Haftstrafe gegen sie, wie verschiedene deutsche Medien am Mittwoch übereinstimmend berichten. Der BGH änderte den Schuldspruch nur im Detail, ohne Auswirkungen auf die Gesamtfreiheitsstrafe. Er hat sich dagegen entschieden, das Urteil an die erste Instanz zurückzuweisen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte Lina E. im Mai 2023 zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und weiteren Straftaten.
Der heute 30-jährigen Lina E. wird vorgeworfen, gemeinsam mit fünf Mittätern zwischen 2018 und 2020 mehrere Menschen, die sie für Rechtsextreme hielt, misshandelt zu haben. Dabei kamen vor allem verbotene Teleskopschlagstöcke zum Einsatz. Dreizehn Menschen sollen von der Gruppe bei sechs Überfällen in Sachsen und Thüringen verletzt worden sein. Eine weitere Aktion war offenbar geplant und wurde nur durch die Festnahme von Lina E. verhindert. Deutsche Medien nannten die Gruppe die «Hammerbande».
Bundesanwaltschaft und Lina E. wehrten sich gegen Urteil
Sowohl Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden angefochten. Die Bundesanwaltschaft strebte mit acht Jahren eine noch härtere Strafe an. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, unter anderem weil direkte Beweise fehlten und der Prozess politisch motiviert sei.
Der BGH hatte im Februar den Fall mündlich verhandelt. Er prüfte den Fall ausschliesslich auf Rechtsfehler. Es wurden keine weiteren Zeugen angehört oder neue Beweise erhoben. In der Verhandlung ging es vor allem um die Frage, ob Lina E. als Anführerin der Gruppe agierte.
Lina E. ist derzeit auf freiem Fuss. Sie hat ihre Haftstrafe wegen der Revisionsanträge bisher nicht angetreten, jedoch bereits mehrere Jahre in U-Haft verbracht. Die Reststrafe muss sie nun verbüssen.
Urteil wird zum Präzedenzfall
Das Urteil steht exemplarisch für den Umgang Deutschlands mit dem Linksextremismus: Für die einen ist Lina E. eine gewalttätige Extremistin, für andere eine Heldin des «Antifaschismus». Nach dem Urteil im Jahr 2023 protestierte die linksradikale Szene in mehreren Städten gegen das Urteil. In Leipzig, Berlin, Bremen und Köln kam es zu Sachbeschädigungen und zu Attacken auf Polizisten. Anderswo verliefen die Proteste friedlich.
Die «Hammerbande» agiert derweil auch nach der Verhaftung von Lina E. weiter. Johann G., mit dem Lina E. offenbar in einer Beziehung war, hat zusammen mit anderen Personen im Februar 2023 in Budapest Anschläge auf Rechtsextremisten verübt. G. ist seit 2020 wie andere mutmassliche Mitglieder der Gruppe untergetaucht.
Das sind leider auch meine Kinder, daher finde ich es alles andere als lustig. Genau so, wenn ich sehe, dass die SPD ihre Migrationspläne durchsetzen möchte, demzufolge selbst jeder Menschen mit den ekeligsten Straftaten, wie der Somalier mit den Kleinkindern 2 Seiten zuvor, einfach eine allgemeine Aufenthaltserlaubnis bekommen und man Abschiebungen quasi komplett verwerfen möchte.Bobby Goodson hat geschrieben: 20. Mär 2025, 10:39 Dass einzige was mir noch leid tut sind die Kinder die hier aufwachsen müssen weil deren Eltern durch Ihre verblendete Ideologie dieses Land vor die Wand fahren.
Skagerath hat geschrieben: 20. Mär 2025, 10:42 https://www.nzz.ch/international/der-bu ... ld.1876121
Recht so ! Die Verfahrenskosten werden hoffentlich ebenso auferlegt"Der Bundesgerichtshof stützt Urteil gegen Linksextremistin Lina E. Sie muss ihre mehrjährige Haftstrafe antreten
Das höchste Strafgericht ändert nur Details am Schuldspruch aus dem Jahr 2023. Die verhängte Haftstrafe lautet weiterhin fünf Jahre und drei Monate.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stützt das Urteil gegen die Linksextremistin Lina E. und damit auch die mehrjährige Haftstrafe gegen sie, wie verschiedene deutsche Medien am Mittwoch übereinstimmend berichten. Der BGH änderte den Schuldspruch nur im Detail, ohne Auswirkungen auf die Gesamtfreiheitsstrafe. Er hat sich dagegen entschieden, das Urteil an die erste Instanz zurückzuweisen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte Lina E. im Mai 2023 zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und weiteren Straftaten.
Der heute 30-jährigen Lina E. wird vorgeworfen, gemeinsam mit fünf Mittätern zwischen 2018 und 2020 mehrere Menschen, die sie für Rechtsextreme hielt, misshandelt zu haben. Dabei kamen vor allem verbotene Teleskopschlagstöcke zum Einsatz. Dreizehn Menschen sollen von der Gruppe bei sechs Überfällen in Sachsen und Thüringen verletzt worden sein. Eine weitere Aktion war offenbar geplant und wurde nur durch die Festnahme von Lina E. verhindert. Deutsche Medien nannten die Gruppe die «Hammerbande».
Bundesanwaltschaft und Lina E. wehrten sich gegen Urteil
Sowohl Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden angefochten. Die Bundesanwaltschaft strebte mit acht Jahren eine noch härtere Strafe an. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, unter anderem weil direkte Beweise fehlten und der Prozess politisch motiviert sei.
Der BGH hatte im Februar den Fall mündlich verhandelt. Er prüfte den Fall ausschliesslich auf Rechtsfehler. Es wurden keine weiteren Zeugen angehört oder neue Beweise erhoben. In der Verhandlung ging es vor allem um die Frage, ob Lina E. als Anführerin der Gruppe agierte.
Lina E. ist derzeit auf freiem Fuss. Sie hat ihre Haftstrafe wegen der Revisionsanträge bisher nicht angetreten, jedoch bereits mehrere Jahre in U-Haft verbracht. Die Reststrafe muss sie nun verbüssen.
Urteil wird zum Präzedenzfall
Das Urteil steht exemplarisch für den Umgang Deutschlands mit dem Linksextremismus: Für die einen ist Lina E. eine gewalttätige Extremistin, für andere eine Heldin des «Antifaschismus». Nach dem Urteil im Jahr 2023 protestierte die linksradikale Szene in mehreren Städten gegen das Urteil. In Leipzig, Berlin, Bremen und Köln kam es zu Sachbeschädigungen und zu Attacken auf Polizisten. Anderswo verliefen die Proteste friedlich.
Die «Hammerbande» agiert derweil auch nach der Verhaftung von Lina E. weiter. Johann G., mit dem Lina E. offenbar in einer Beziehung war, hat zusammen mit anderen Personen im Februar 2023 in Budapest Anschläge auf Rechtsextremisten verübt. G. ist seit 2020 wie andere mutmassliche Mitglieder der Gruppe untergetaucht.![]()
Was genau ist daran "dumm", weil es eine Held*in des Antifaschismus trifft ?maximised hat geschrieben: 20. Mär 2025, 11:47Skagerath hat geschrieben: 20. Mär 2025, 10:42 https://www.nzz.ch/international/der-bu ... ld.1876121
Recht so ! Die Verfahrenskosten werden hoffentlich ebenso auferlegt"Der Bundesgerichtshof stützt Urteil gegen Linksextremistin Lina E. Sie muss ihre mehrjährige Haftstrafe antreten
Das höchste Strafgericht ändert nur Details am Schuldspruch aus dem Jahr 2023. Die verhängte Haftstrafe lautet weiterhin fünf Jahre und drei Monate.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stützt das Urteil gegen die Linksextremistin Lina E. und damit auch die mehrjährige Haftstrafe gegen sie, wie verschiedene deutsche Medien am Mittwoch übereinstimmend berichten. Der BGH änderte den Schuldspruch nur im Detail, ohne Auswirkungen auf die Gesamtfreiheitsstrafe. Er hat sich dagegen entschieden, das Urteil an die erste Instanz zurückzuweisen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte Lina E. im Mai 2023 zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und weiteren Straftaten.
Der heute 30-jährigen Lina E. wird vorgeworfen, gemeinsam mit fünf Mittätern zwischen 2018 und 2020 mehrere Menschen, die sie für Rechtsextreme hielt, misshandelt zu haben. Dabei kamen vor allem verbotene Teleskopschlagstöcke zum Einsatz. Dreizehn Menschen sollen von der Gruppe bei sechs Überfällen in Sachsen und Thüringen verletzt worden sein. Eine weitere Aktion war offenbar geplant und wurde nur durch die Festnahme von Lina E. verhindert. Deutsche Medien nannten die Gruppe die «Hammerbande».
Bundesanwaltschaft und Lina E. wehrten sich gegen Urteil
Sowohl Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden angefochten. Die Bundesanwaltschaft strebte mit acht Jahren eine noch härtere Strafe an. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, unter anderem weil direkte Beweise fehlten und der Prozess politisch motiviert sei.
Der BGH hatte im Februar den Fall mündlich verhandelt. Er prüfte den Fall ausschliesslich auf Rechtsfehler. Es wurden keine weiteren Zeugen angehört oder neue Beweise erhoben. In der Verhandlung ging es vor allem um die Frage, ob Lina E. als Anführerin der Gruppe agierte.
Lina E. ist derzeit auf freiem Fuss. Sie hat ihre Haftstrafe wegen der Revisionsanträge bisher nicht angetreten, jedoch bereits mehrere Jahre in U-Haft verbracht. Die Reststrafe muss sie nun verbüssen.
Urteil wird zum Präzedenzfall
Das Urteil steht exemplarisch für den Umgang Deutschlands mit dem Linksextremismus: Für die einen ist Lina E. eine gewalttätige Extremistin, für andere eine Heldin des «Antifaschismus». Nach dem Urteil im Jahr 2023 protestierte die linksradikale Szene in mehreren Städten gegen das Urteil. In Leipzig, Berlin, Bremen und Köln kam es zu Sachbeschädigungen und zu Attacken auf Polizisten. Anderswo verliefen die Proteste friedlich.
Die «Hammerbande» agiert derweil auch nach der Verhaftung von Lina E. weiter. Johann G., mit dem Lina E. offenbar in einer Beziehung war, hat zusammen mit anderen Personen im Februar 2023 in Budapest Anschläge auf Rechtsextremisten verübt. G. ist seit 2020 wie andere mutmassliche Mitglieder der Gruppe untergetaucht.![]()
Leider nur ein dummes "schaut her so blind sind wir links überhaupt nicht wie manche behaupten" Urteil.
Wäre es eine andere Person, glaube ich wäre das Urteil anders ausgefallen. Soweit mir bekannt waren es ja nur Indizien und das auch von fragwürdigen Quellen.
Zumindest hatte ich das so im Radio gehört.
Anscheinend ja , denn sonst wären die Wahlen anders ausgefallen.H_B hat geschrieben: 20. Mär 2025, 11:35Das sind leider auch meine Kinder, daher finde ich es alles andere als lustig. Genau so, wenn ich sehe, dass die SPD ihre Migrationspläne durchsetzen möchte, demzufolge selbst jeder Menschen mit den ekeligsten Straftaten, wie der Somalier mit den Kleinkindern 2 Seiten zuvor, einfach eine allgemeine Aufenthaltserlaubnis bekommen und man Abschiebungen quasi komplett verwerfen möchte.Bobby Goodson hat geschrieben: 20. Mär 2025, 10:39 Dass einzige was mir noch leid tut sind die Kinder die hier aufwachsen müssen weil deren Eltern durch Ihre verblendete Ideologie dieses Land vor die Wand fahren.
Diese Zukunft kann niemand ernsthaft wollen. Das wird in Gated Communities und einer dritten Welt außerhalb dieser enden.
Das Exempel besteht darin das auch Links mit der vermeintlichen moralischen Überlegenheit nicht mit Milde rechnen kann.maximised hat geschrieben: 20. Mär 2025, 12:00 Weil jeder vor Gericht gleich behandelt werden sollte. Egal in welche Richtung er extrem ist.
Will man jetzt da ein Exempel statuieren aufgrund von Indizien usw.. Bastelst du dir da nur eine Märtyrerin.
Du hälst den angeklagten Vorwurf für "normal" ?maximised hat geschrieben: 20. Mär 2025, 12:36 Normal wäre aber wahrscheinlich niemand unter diesen Vorraussetzungen verurteilt worden.
maximised hat geschrieben: 20. Mär 2025, 12:00 Weil jeder vor Gericht gleich behandelt werden sollte. Egal in welche Richtung er extrem ist.
Will man jetzt da ein Exempel statuieren aufgrund von Indizien usw.. Bastelst du dir da nur eine Märtyrerin.
Im Anschluss konnte die Polizei zwei Pkw vom Tatort verfolgen – einer davon der silberfarbene VW Golf von Lina E., der auf ihre Mutter zugelassen war, an dem aber gestohlene Kennzeichen angebracht waren. Als die Polizei den Wagen im Stadtteil Ramsborn stoppen konnte, befanden sich darin Lina E. und Lennart A., ein Axtstiel mit Glassplittern und der DNS von Lennart A. sowie die Originalkennzeichen.
Sind meiner Meinung nach keine Indizien.Aufnahmen der Videoüberwachung zeigten, dass die Zugpassagiere während der Fahrt von einer Frau und einem Mann ausgekundschaftet worden waren, die die Polizei später als Lina E. und Johann G. identifizierte. Diese zwei Personen gaben per Telefon Anweisungen für den Überfall, beteiligten sich aber nicht unmittelbar daran, sondern fuhren mit dem Zug weiter nach Leipzig.
Da gehe ich übrigens mit.