GoldenInside hat geschrieben: 29. Aug 2024, 09:59
https://www.welt.de/politik/deutschland ... anten.html
Die Bundesregierung diskutiert einem Medienbericht zufolge über Leistungskürzungen für eine bestimmte Gruppe von Asylbewerbern. Nach Informationen der „Bild“ sehen die Pläne der Ampel vor, Asylbewerbern im Dublin-Verfahren weder Geldleistungen noch eine Bezahlkarte auszugeben, sondern sie nur mit den nötigsten Sachleistungen wie einem Schlafplatz, Nahrung und Drogerieartikeln zu versorgen.
Das Dublin-Verfahren regelt, dass jener Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem der Betreffende erstmals europäischen Boden betreten hat.
Ich denke, dass die Mehrheit der Deutschen (inkl. mir) dafür sind. Wird anfangs bestimmt Stress geben, aber langfristig die Problematik entschärfen.
Guter Ansatz - für mich aber sehr fragwürdig, ob das mit den Grünen so umsetzbar ist.
Es wird halt jetzt viel gefordert, teilweise ja selbst von den Grünen, aber die Realität erschwert das alles dann doch ungemein.
Gutes Beispiel sind dafür zB Abschiebungen nach Syrien, welche ja selbst (vorsichtig) von den Grünen angesprochen werden.
Aber:
https://www.welt.de/politik/deutschland ... richt.html
Während Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (beide SPD) immer wieder suggerieren, Rückführungen dorthin seien nur eine Frage der Zeit, kommt das von Annalena Baerbock (Grüne) geführte Auswärtige Amt in seinem aktuellen Asyllagebericht zu einem gegenteiligen Ergebnis. Das 32-seitige Dokument aus dem Februar, das strikter Geheimhaltung unterliegt, wurde von Investigativjournalisten von NDR/WDR geleakt und bilanziert: „Eine sichere Rückkehr Geflüchteter kann derzeit für keine Region Syriens und für keine Personengruppe gewährleistet, vorhergesagt oder gar überprüft werden.“
m Ergebnis bekommen derzeit alle Syrer mindestens subsidiären Schutz, weil ihnen im Herkunftsland „Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung“ drohe, so das BAMF. Abschiebungen haben seit 2012 nicht mehr stattgefunden. Auch kein anderes europäisches Land schickt Menschen nach Syrien zurück – lediglich Schweden hat im vergangenen Jahr fünf Personen zurückgeführt, wie aus einem Bericht der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hervorgeht. Die Praxis soll inzwischen wieder eingestellt sein.
Solange diese Einschätzung des AA nicht geändert wird, wird es auch keine Abschiebungen nach SY geben.
Zum Bewertung des AA:
Allerdings muss sich Baerbock die Frage gefallen lassen, ob der Asyllagebericht ihres Hauses die aktuelle Situation in Syrien tatsächlich differenziert genug wiedergibt. Normalerweise erstellen die Auslandsvertretungen der Bundesregierung die Berichte. Da Deutschland aber keine Botschaft in Syrien hat, greift das Ministerium auf externe Quellen zurück. Dazu zählen vor allem Organisationen und Agenturen der Vereinten Nationen, darunter etwa das Flüchtlingshilfswerk UNHCR, Unicef und die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Auch syrische Menschenrechtsorganisationen sowie Amnesty International und Human Rights Watch werden einbezogen. Genaue Angaben zu den Quellen und zur Methodik finden sich in den Berichten grundsätzlich nicht.
Es gibt jedoch auch unterschiedliche Bewertungen:
„Der Asyllagebericht zu Syrien ist vergleichsweise kurz und bewertet die Lage sehr pauschal“, kritisiert der Asylrechtsexperte Daniel Thym, der an der Universität Konstanz Professor für öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht ist. „Ob es uns gefällt oder nicht: Das Assad-Regime kontrolliert weite Teile des Landes – anders als vor acht Jahren, als die ‚Schlacht um Aleppo‘ tobte und der ,Islamische Staat‘ wütete.“
Deutlich differenzierter sei hingegen der Bericht der EU-Asylagentur vom April dieses Jahres, so Thym. Diesem zufolge sei vor allem im Zentrum von Syrien und an der Mittelmeerküste das Gewaltniveau nicht mehr hoch genug, dass automatisch alle subsidiären Schutz bekommen sollten. „Das Auswärtige Amt nimmt beim Asyllagebericht eine deutsche Perspektive ein, bei der auch die politische Färbung des Ministeriums eine gewisse Rolle spielen dürfte
Bemerkenswert ist, dass im Juli erstmals auch ein hohes Gericht den Lagebericht des Auswärtigen Amtes scharf kritisiert hat. Das Oberverwaltungsgericht in Münster beschied damals in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil nicht über eine Abschiebung, sondern darüber, ob ein syrischer Schleuser aufgrund seiner Straftaten einen Flüchtlingsschutz beziehungsweise subsidiären Schutz bekommt. Im Zuge der Urteilsbegründung nutzte das Gericht die Gelegenheit, um generell darzulegen, dass aus ihrer Sicht für Rückkehrer in Syrien keine ernsthafte, individuelle Lebensgefahr mehr bestehe und keine zielgerichteten Menschenrechtsverletzungen zu befürchten seien.
Und Baerbock weiter:
Baerbock selbst sagte am Dienstag im Radio-Interview mit dem RBB, Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan seien schon jetzt „in Einzelfällen dort möglich, aber nicht trivial“. Dem steht in der Praxis entgegen, dass derzeit alle Syrer mindestens subsidiären Schutz bekommen und Afghanen überwiegend von einem Abschiebeverbot profitieren; abgeschoben werden kann derzeit daher noch niemand. Weiter führte Baerbock aus, dass es schon jetzt geltendes Recht sei, dass Straftäter und Gefährder keinen subsidiären Schutz bekämen oder ihn verlören, wenn sie Straftaten begingen. „Deswegen haben Mörder und Terroristen bei uns keinen Platz“, so Baerbock.
Matthias Lehnert, Fachanwalt für Aufenthaltsrecht, hält die Aussage nur teilweise für richtig. „Es stimmt, dass Straftäter ihren subsidiären Schutz verlieren, wenn sie Straftaten begehen“, sagt er. „Allerdings bekommen sie dann einen niedrigeren Schutzstatus, etwa eine Duldung oder ein Abschiebungsverbot, weil dem BAMF zufolge eine Abschiebung gegen Menschenrechte verstoßen würde.“
Ich bezweifle ehrlich gesagt sehr stark, dass in diese Sache nochmal groß Bewegung reinkommt. Aber ich lasse mich natürlich auch gerne überraschen.
