Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Verfasst: 23. Jul 2024, 13:45
https://www.nzz.ch/der-andere-blick/sex ... ld.1840597
Kann dem Kommentar von Herrn Kissler in der NZZ nur ausdrücklich zustimmen !«Sexuelle Identität» hat im deutschen Grundgesetz nichts verloren
Die Verfassung der Bundesrepublik atmet einen freiheitlichen Geist. Man muss sie vor den identitätspolitischen Kulturkämpfern schützen.
Auf kaum einem anderen Feld ist der Ehrgeiz des Regierenden Bürgermeisters von Berlin grösser: Kai Wegner will als Regenbogenbürgermeister in die Geschichte eingehen. Er will die, wie es im Koalitionsvertrag von CDU und SPD heisst, «Regenbogenhauptstadt» vollenden.
Der Christlichdemokrat hisste deshalb an seinem Amtssitz zum Auftakt der «Pride Season» die Regenbogenfahne und schnitt die Regenbogentorte an. Er installierte einen «Queer-Beauftragten der Landesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt» und sagte jedem Berliner Bezirk «jeweils eine Person als Queerbeauftragte:n als Vollzeitstelle» zu.
Dennoch soll Wegner beim kommenden Christopher Street Day nicht die Eröffnungsrede halten. Die Organisatoren verübeln es ihm, dass er sich nicht energisch genug für eine Kernforderung des Lesben- und Schwulenverbandes starkmacht: Das Grundgesetz soll um das Merkmal der «sexuellen Identität» erweitert werden.
Die Grundrechte sind die Säulen der Bundesrepublik
Im schwarz-roten Koalitionsvertrag verpflichtet sich die Berliner Landesregierung zum Einsatz auf Bundesebene, damit Artikel 3 des Grundgesetzes – der die Gleichheit vor dem Gesetz regelt – ergänzt werden kann. Mittlerweile scheint Wegner aber zu dämmern, dass die hierfür notwendige Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag nicht so einfach zu organisieren ist. In den berühmten Worten des früheren Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit von der SPD: Und das ist auch gut so.
Eine Auswertung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags ergab, dass in das Grundgesetz seit 1949 mit bisher 67 Änderungsgesetzen eingegriffen worden ist. Daraus folgten immerhin 237 Einzeländerungen. Die Grundrechte aber von Artikel 1 bis 19 waren nur 16-mal betroffen. Zuletzt wurde im Jahr 2000 präzisiert, dass Frauen den «Dienst mit der Waffe» in der Bundeswehr freiwillig leisten dürften.
Die Zurückhaltung an dieser Stelle ist staats- wie gesellschaftspolitisch geboten. Die Grundrechte sind die konstitutionellen Säulen der Bundesrepublik Deutschland. Wer hier etwas ändert, muss das Gemeinwohl im Blick haben und darf nicht ideologisch geprägte Sonderinteressen adeln – auch wenn deren Vertreter vorgeben, im Namen von Toleranz und Vielfalt zu agieren.
Artikel 3 soll über eine Initiative im Bundesrat so geändert werden, wie es sich weite Teile von SPD und Grünen vorstellen. Bis jetzt steht da in aller nötigen Klarheit: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.» Nun soll möglichst rasch eingefügt werden, dass auch aufgrund «seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität» niemand diskriminiert werden darf.
Ein solcher Zusatz ist unnötig. Er wäre lediglich ein weiterer Sieg jener Identitätspolitik, die Deutschland wie den gesamten Westen bereits genügend spaltet.
Divergierend, nicht divers
Das Entscheidende ist zu Beginn von Artikel 3 gesagt: «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.» Was für ein erhabener, anspruchsvoller Satz, der jeder Demokratie und jedem Rechtsstaat zur Ehre gereicht! Danach folgt der Zusatz, dass Männer und Frauen gleichberechtigt seien.
Den identitätspolitischen Kulturkämpfern reicht diese Zusicherung ebenso wenig wie der Schutz vor einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Sie wollen ein biologisches Faktum – die Zugehörigkeit zum männlichen oder weiblichen Geschlecht – ergänzt wissen durch eine ebenso flexible wie subjektive Selbsteinschätzung. Die «sexuelle Identität» ist das, wozu der Mensch sich gerade erklärt. Die Bundesregierung hat in diesem Geist bereits ein «Selbstbestimmungsgesetz» erlassen, das am 1. August in Kraft treten wird.
Weder die «sexuelle Identität» noch etwa Kinderrechte müssen jedoch im Grundgesetz eigens erwähnt werden. Wenn eine Gesellschaft zerfällt in eine potenziell endlose Zahl von identitätspolitischen Akteuren, deren Interessen allesamt ausdrücklich berücksichtigt werden sollen, dann ist es mit der Gesellschaft vorbei. Dann stehen sich immer mehr Gruppen mit ihren jeweiligen Ansprüchen unverbunden gegenüber. Dann wird die Republik nicht diverser, sondern divergierender.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner sollte die Ablehnung durch den CSD als Wink mit dem Zaunpfahl nehmen und die angestrebte Grundgesetzänderung dort liegenlassen, wo sie hingehört: links.