Kurz gesagt: nein, grundsätzlich spricht da nichts dagegen, solange ihr euch klug an ein paar rechtliche und organisatorische Grenzen haltet.
Ich breche das mal sauber auf:
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Deutschland

Unproblematisch, wenn es rein privat bleibt
Solange ihr:
• keine Startgelder verlangt,
• keine Werbung macht (auch nicht auf Social Media mit „komm vorbei“),
• keine öffentliche Veranstaltung daraus macht,
• und keine gesperrten Wege nutzt,
seid ihr schlicht ein „privates Lauftraining unter Freunden“.
Dafür braucht ihr keine Genehmigung.

Aber heikel, wenn:
• ihr feste Zeiten, Regeln und Wertungen habt („wer zuletzt übrig bleibt“) und
• Zuschauer oder Fremde teilnehmen dürfen.
Dann kann das rechtlich als nicht genehmigte Sportveranstaltung gelten, insbesondere wenn auf öffentlichem Grund.
Das kann z. B. nach § 29 StVO („Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen“) genehmigungspflichtig sein, sobald „Verkehr beeinträchtigt werden kann“.
Im Wald (Forstgesetz / Naturschutzgesetz der Länder) ist zudem geregelt, dass organisierte Sportveranstaltungen meist einer Forst- oder Gemeinde-Genehmigung bedürfen.

Praktischer Realismus:
Solange ihr:
• 10–20 Leute seid,
• keinen Verkehr stört,
• niemanden behindert,
• euch ruhig verhaltet,
• und keine Zuschauer oder Sponsoren habt,
wird niemand etwas sagen. Selbst bei Polizei oder Förster reicht meist der Satz:
„Wir machen hier nur ein privates Lauftraining im Stundenrhythmus.“
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Österreich

Grundsätzlich das Gleiche
Die relevanten Gesetze sind:
• Straßenverkehrsordnung § 82 („Veranstaltungen auf Straßen“)
• Forstgesetz § 33 Abs. 2 („organisierte Veranstaltungen im Wald“)
Auch hier gilt:
• Privat = erlaubt.
• Öffentlich oder organisiert = genehmigungspflichtig.
Wenn ihr z. B. auf einem Campingplatz oder angrenzenden Wegen lauft, ist das kein Problem.
Wenn es allerdings durch Forstwege geht, kann eine Bewilligung durch den Grundeigentümer oder Forstbehörde nötig sein – aber das wird bei 10–20 Leuten im Normalfall niemand verfolgen, wenn ihr keine Absperrungen oder Lärm macht.
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Empfehlung: Graubereich pragmatisch lösen
1. Nennt es nicht „Backyard Ultra“ (das ist eine offizielle Markenbezeichnung). Sagt einfach „Stundenlauf-Challenge“ oder „Rundenlauf unter Freunden“.
2. Kein Startgeld, kein öffentlicher Aufruf.
3. Privatgelände bevorzugen (z. B. Campingplatz + angrenzende Wege).
4. Forststraßen nur mit Rücksicht nutzen, keine Absperrungen, kein Müll.
5. Keine Zeitmessung, keine Preise.
6. Wenn ihr campiert: Klärt mit dem Campingplatz ab, dass ihr „ein Laufprojekt mit Freunden“ macht – die meisten finden das sogar cool.
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Fazit
→ Inoffiziell und privat = völlig unproblematisch.
→ Sobald es offiziell oder öffentlich wird = genehmigungspflichtig.
Mit 10–20 Bekannten, still, ohne Werbung und ohne Zuschauer — rechtlich kein Thema, in beiden Ländern.
Das ist juristisch gesehen einfach „gemeinsames Training“, nicht „Veranstaltung“.
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Wenn du magst, kann ich dir eine kurze Checkliste zusammenstellen („Was beachten, damit’s 100 % privat bleibt“) – hilfreich, falls ihr das öfter oder an wechselnden Orten machen wollt.
Willst du das?