"Der deutsche Presserat hat zwei Beiträge der SZ moniert, in denen er die Sorgfaltspflicht und die Wahrhaftigkeit verletzt sieht. Das hat die Zeitung nun veröffentlicht, obwohl sie nicht dazu verpflichtet ist."
"Unter der Überschrift „Du gehörst nicht dazu“ berichtete die Zeitung über die Staatsangehörigkeit von Flüchtlingen. Dabei soll sie den Eindruck erweckt haben, dass nur ein geringer Teil der Flüchtlinge in Deutschland ohne Pass ankämen."
"In einem weiteren Artikel vom 8. September 2023, betitelt „Welche Täter mit der ,Affektwaffe’ angreifen“, berichtete die SZ über Messerattacken."
Spoiler!
Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) hat zwei vom Deutschen Presserat ausgesprochene Missbilligungen freiwillig öffentlich gemacht. Einen der missbilligten Artikel veröffentlichte die SZ am 5. September 2023. Unter der Überschrift „Du gehörst nicht dazu“ berichtete die Zeitung über die Staatsangehörigkeit von Flüchtlingen. Dabei soll sie den Eindruck erweckt haben, dass nur ein geringer Teil der Flüchtlinge in Deutschland ohne Pass ankämen. Tatsächlich seien es mehr als 50 Prozent. Der Presserat erkennt hier eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex.
In einem weiteren Artikel vom 8. September 2023, betitelt „Welche Täter mit der ,Affektwaffe’ angreifen“, berichtete die SZ über Messerattacken. Im Artikel wurde argumentiert, dass es keinen Zusammenhang mit der Herkunft der Täter gebe. Die Anteile migrantischer und nicht migrantischer Täter bei Messerattacken sei in etwa gleich groß. Der Presserat sieht in dieser Behauptung einen Verstoß gegen die Wahrhaftigkeit und die Sorgfaltspflicht und begründet dies damit, dass die „Süddeutsche“ nicht berücksichtigt habe, dass der Anteil von Migranten an der Gesamtbevölkerung deutlich niedriger sei und sie damit im vergleichsweise höherem Maß an mit Messern verübten Straftaten Taten beteiligt seien.
Dass die „Süddeutsche Zeitung“ die Missbilligung ihrer Beiträge durch den Beschwerdeausschuss des Presserats, der diese Entscheidung Anfang Dezember 2023 traf, nun öffentlich macht, ist ungewöhnlich. Sie ist dazu nämlich nicht gezwungen. Der Presserat hat als Selbstkontrollorgan der deutschen Presse drei Sanktionsmöglichkeiten: den Hinweis, die Missbilligung und die Rüge.
Bei einer Missbilligung stellt er zwar Verstöße gegen den Pressekodex fest, überlässt es dem betroffenen Medium jedoch selbst, ob es die Entscheidung veröffentlichen will. Anders verhält es sich bei der Rüge, die veröffentlicht werden soll beziehungsweise muss.
Respekt das man die Missbilligungen des Presserates abdruckt... da könnte sich so mancher Teil des ÖRR eine Scheibe abschneiden
Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Verfasst: 18. Jan 2024, 17:53
von Gurkenplatzer
Kleine Fehler zugeben um falsche Ethik zu signalisieren.
Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Verfasst: 18. Jan 2024, 17:55
von H_B
Die SZ hat doch versucht den Aiwanger so durch den Dreck zu ziehen (erfolglos zum Glück). Dem Schundblatt kann man nicht trauen.