Re: Eigenheim oder Miete
Verfasst: 27. Aug 2024, 11:08
https://testforum.lilo-dev.de/
Die Bank hat für diesen Fall entsprechende Klauseln im Kreditvertrag, die mir teuer zu stehen kommen. Das Geld fließt ja von der Bank direkt an den Verkäufer, ich habe das Darlehen nie auf dem Konto.thosh hat geschrieben: 27. Aug 2024, 11:49Die Bank wird Dir aber keine Kohle geben ohne Sicherheit ( Immobilie ) ansonsten ist das ein super billiger KonsumerkreditCerta hat geschrieben: 27. Aug 2024, 10:42 Kaufvertrag für mein Objekt liegt vor, Notartermin ist in 2 Wochen.
Mir war gar nicht so bewusst, dass die aktuellen Mieter auch 2 Monate nach meiner Unterschrift noch ihr Vorkaufsrecht ausüben könnten und mein Kaufvertrag dadurch hinfällig würde, die Finanzierung über die Bank aber weiterläuft.![]()
Du kannst den Verkäufer auf Schadensersatz klagen (Finanzierungskosten/Notar etc.)Certa hat geschrieben: 27. Aug 2024, 11:18 Hat mir sowohl der Notar, als auch der Berater von der Hausbank zu geschildert und ergibt sich wohl aus dem BGB. Der Mieter kann das Vorkaufsrecht bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Mitteilung über die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages ausüben. In solch einem Falle würde ein zweiter Kaufvertrag mit gleichem Inhalt mit dem aktuellen Mieter zustande kommen. Ist bei mir zum Glück sehr unwahrscheinlich (Restrisiko bleibt natürlich).
In Deutschland sind es wohl 2 Monate, wo er meinem Kaufvertrag statt mit beitreten kann. Ich mache mir da auch keine Gedanken, die sind halt 80 Jahre alt. Könnte aber natürlich sein, dass die nächste Woche im Lotto gewinnen und dann ZuschlagenTeamGönnDir hat geschrieben: 27. Aug 2024, 18:58Du kannst den Verkäufer auf Schadensersatz klagen (Finanzierungskosten/Notar etc.)Certa hat geschrieben: 27. Aug 2024, 11:18 Hat mir sowohl der Notar, als auch der Berater von der Hausbank zu geschildert und ergibt sich wohl aus dem BGB. Der Mieter kann das Vorkaufsrecht bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Mitteilung über die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages ausüben. In solch einem Falle würde ein zweiter Kaufvertrag mit gleichem Inhalt mit dem aktuellen Mieter zustande kommen. Ist bei mir zum Glück sehr unwahrscheinlich (Restrisiko bleibt natürlich).
Der Verkäufer müsste der Person mit Vorverkaufsrecht einen schriftlichen Bescheid zukommen lassen, diese hat dann 30 Tage (in Ö zumindest) Zeit dieses Recht einzulösen.
In deinem Fall wird der Mieter sein Recht nicht ziehen, da er so ja viel billiger in der Wohnung lebt.
Die Bude scheint ja unter der Hand wegzugehen. Daher gehe ich von einem attraktiven Preis aus. Sofern die jetzigen Mieter Kinder im entsprechenden Alter haben, ist es gar nicht mal so abwegig, dass die Kinder die Initiatoren des Vorkaufes sind bzw. werden.TeamGönnDir hat geschrieben: 27. Aug 2024, 18:58 In deinem Fall wird der Mieter sein Recht nicht ziehen, da er so ja viel billiger in der Wohnung lebt.
Preis sind 320k für 100 qm in Friedrichshain, direkt vom bisherigen Eigentümer ohne Makler oder ähnliches. Der Eigentümer muss die aktuellen Mieter nach Unterschrift vom Kaufvertrag informieren.mello hat geschrieben: 28. Aug 2024, 09:24Die Bude scheint ja unter der Hand wegzugehen. Daher gehe ich von einem attraktiven Preis aus. Sofern die jetzigen Mieter Kinder im entsprechenden Alter haben, ist es gar nicht mal so abwegig, dass die Kinder die Initiatoren des Vorkaufes sind bzw. werden.TeamGönnDir hat geschrieben: 27. Aug 2024, 18:58 In deinem Fall wird der Mieter sein Recht nicht ziehen, da er so ja viel billiger in der Wohnung lebt.
War mir aber tatsächlich auch neu, dass es ein Vorkaufsrecht gibt, bei dem den Mietern das gleiche Angebot unterbreitet werden muss.
3 Häuser gekauft - 2 verkauftCerta hat geschrieben: 30. Aug 2024, 12:19 Mal eine Frage an die erfahrenen User:
Ich bin den Kaufvertrag jetzt Mal in Ruhe durchgegangen und bin über folgende Sache gestolpert. Der Kaufbetrag soll an das Privatkonto vom aktuellen Eigentümer gezahlt werden. Ich ging bisher immer davon aus, dass der Notar das Geld bekommt als Treuhänder und dieses nach Abschluss vom Prozess (Eintragungen usw) an den Verkäufer weiterleitet.
Ist sowas üblich?
War bei uns auch so. Ist normal, wenn man nicht gerade von einer Gesellschaft o.ä. kauft.Certa hat geschrieben: 30. Aug 2024, 12:19 Mal eine Frage an die erfahrenen User:
Ich bin den Kaufvertrag jetzt Mal in Ruhe durchgegangen und bin über folgende Sache gestolpert. Der Kaufbetrag soll an das Privatkonto vom aktuellen Eigentümer gezahlt werden. Ich ging bisher immer davon aus, dass der Notar das Geld bekommt als Treuhänder und dieses nach Abschluss vom Prozess (Eintragungen usw) an den Verkäufer weiterleitet.
Ist sowas üblich?
MODBREAK_HEADclayz