Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr netto und gebt ihr aus?)
Verfasst: 20. Okt 2023, 16:50
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Also das ist ein tolles und gutes Einkommen, zu zweit, aber schon traurig das man damit schon zu den Top 10% Deutschlands gehört.
Hatte was von 5.500 gelesen, Single ab 3,7.
Außer bei PiotrGoldenInside hat geschrieben: 20. Okt 2023, 17:50 Der Rechner ist top, aber die Daten sind von 2019. Seit dem ist ja mittlerweile einiges passiert.
Mein Chef hat mal gesagt, ab 3 Kindern wird's assozialHarun hat geschrieben: 20. Okt 2023, 15:36Gerade mal in den Rechner geschaut. Kinder werfen einen in der Statistik ja ganz schön zurück.Piotr hat geschrieben: 20. Okt 2023, 15:09 Gehöre ab Dezember mit Gf zu den oberen 10%
Bzw. sind laut IW Köln nur 7% der kinderlosen Paare reicher
Und jetzt arbeiten wir auch noch an Nr. 2... Good Bye Oberschicht![]()
Es gibt auch genug spezial Spezialisten mit einem Kinddutty hat geschrieben: 21. Okt 2023, 08:09Mein Chef hat mal gesagt, ab 3 Kindern wird's assozialHarun hat geschrieben: 20. Okt 2023, 15:36Gerade mal in den Rechner geschaut. Kinder werfen einen in der Statistik ja ganz schön zurück.Piotr hat geschrieben: 20. Okt 2023, 15:09 Gehöre ab Dezember mit Gf zu den oberen 10%
Bzw. sind laut IW Köln nur 7% der kinderlosen Paare reicher
Und jetzt arbeiten wir auch noch an Nr. 2... Good Bye Oberschicht![]()
(er hat 4
)
Knolle hat geschrieben: 21. Okt 2023, 08:00Außer bei PiotrGoldenInside hat geschrieben: 20. Okt 2023, 17:50 Der Rechner ist top, aber die Daten sind von 2019. Seit dem ist ja mittlerweile einiges passiert.![]()
Mal ganz kurz, weil unterwegs:donquijote hat geschrieben: 22. Okt 2023, 12:21 Frage an die Beamten hier @Certa
Partner 1 verdient über der Einkommensgrenze und ist in der PKV versichert.
Partner 2 ist verbeamtet derzeit aber freiwillig in der GKV.
Hätte Partner 2 Anspruch auf Beihilfe für die Kinder wenn er sie privat krankenversichert, obwohl er selbst in der GKV ist? Familienversicherung geht wegen Partner 1 ja nicht.
Danke!Certa hat geschrieben: 22. Okt 2023, 12:29Mal ganz kurz, weil unterwegs:donquijote hat geschrieben: 22. Okt 2023, 12:21 Frage an die Beamten hier @Certa
Partner 1 verdient über der Einkommensgrenze und ist in der PKV versichert.
Partner 2 ist verbeamtet derzeit aber freiwillig in der GKV.
Hätte Partner 2 Anspruch auf Beihilfe für die Kinder wenn er sie privat krankenversichert, obwohl er selbst in der GKV ist? Familienversicherung geht wegen Partner 1 ja nicht.
Allgemein kann man sagen, dass für eine Familienversicherung ein Partner in der GKV sein muss. Wenn der andere nicht in der GKV ist und die JAE übersteigt, kann eine Familienversicherung nur erfolgen, wenn der GKV - Partner ein höheres Gesamteinkommen hat als der PKV - Partner. Das Zauberwort ist hierbei Gesamteinkommen.
Beihilfe für die Kinder sollte eigentlich kein Problem sein, sofern leibliche Kinder.
Nur wenn derjenige der in der GKV ist, auch derjenige ist der das höher Einkommen hat, oder?Drunken Monkey hat geschrieben: 2. Nov 2023, 12:42 Wenn einer Privat ist und einer Gesetzliche kannst du bei den Kindern wählen wohin sie dürfen.
Besonders bei Beamten macht PV schon Sinn weil die Kinder hier ordentlich Beihilfe bekommen. Zumindest in Bayern.
War bei uns jetzt keine Thema an das ich mich erinnere, auch wenn man als Lehrer meist weniger brutto hat. Ich bin aber als der mit dem höheren Einkommen freiwillig in der GKV.Stewardess hat geschrieben: 2. Nov 2023, 12:50Nur wenn derjenige der in der GKV ist, auch derjenige ist der das höher Einkommen hat, oder?Drunken Monkey hat geschrieben: 2. Nov 2023, 12:42 Wenn einer Privat ist und einer Gesetzliche kannst du bei den Kindern wählen wohin sie dürfen.
Besonders bei Beamten macht PV schon Sinn weil die Kinder hier ordentlich Beihilfe bekommen. Zumindest in Bayern.
Familienversicherung in der GKV geht nicht, wenn der PKV Elternteil über der JAE verdient und dessen Gesamteinkommen über dem GKV - Elternteil ist.Stewardess hat geschrieben: 2. Nov 2023, 12:50Nur wenn derjenige der in der GKV ist, auch derjenige ist der das höher Einkommen hat, oder?Drunken Monkey hat geschrieben: 2. Nov 2023, 12:42 Wenn einer Privat ist und einer Gesetzliche kannst du bei den Kindern wählen wohin sie dürfen.
Besonders bei Beamten macht PV schon Sinn weil die Kinder hier ordentlich Beihilfe bekommen. Zumindest in Bayern.