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"Zehn Polizeibedienstete aus Sachsen-Anhalt entlassen
Sie posteten gewaltverherrlichende und antisemitische Inhalte im Klassenchat: Dafür sind mehrere Polizeischüler aus Sachsen-Anhalt entlassen worden. Andere arbeiten allerdings weiter bei der Polizei.
Ein Chat von Polizeischülern aus Sachsen-Anhalt sorgte Anfang 2023 für Empörung: Im Februar hatten sie nationalsozialistische, antisemitische und gewaltverherrlichende Inhalte geteilt. Zehn der Beteiligten sind nun nicht mehr für die Landespolizei tätig. Zwei Mitglieder der Chatgruppe seien nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden, in acht weiteren Fällen seien Entlassungsbescheide ergangen, wie das Innenministerium auf Nachfrage der dpa mitteilte.
Eine Entlassung ist demnach bestandskräftig. In fünf Fällen zogen die ehemaligen Polizeischüler vor Gericht, in zwei Fällen wurden Widersprüche angekündigt, wie es weiter hieß. In drei Fällen liegen laut Ministerium verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz vor – ein Verfahren, mit dem der Kläger den einstweiligen Schutz seiner Rechte erwirken möchte. Nach Überzeugung des Gerichts seien die ausgesprochenen Entlassungen jedoch rechtmäßig.
Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hatte Mitte Februar angekündigt, dass 18 Polizeibedienstete entlassen werden sollen. Sie seien als Polizeischüler an besagtem Klassenchat beteiligt gewesen. Die Hälfte soll aktiv gepostet haben.
»Dieses Verhalten und insbesondere die Inhalte des Chats, die mit der Pflicht zur Verfassungstreue nicht zu vereinbaren sind, werden von mir, von der gesamten Landespolizei nicht toleriert«, so Zieschang damals. »Sie widersprechen unserem Berufsethos und unserem Leitbild.«
Der Chat hatte von September 2017 bis Dezember 2021 bestanden – mit einer Summe von rund 5000 Nachrichten. Rund 80 sollen etwa antisemitisch, gewaltverherrlichend oder auch tierpornografisch sein.
Anfangsverdacht der Volksverhetzung nicht bestätigt
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte das Ermittlungsverfahren zu den Chats im Juni eingestellt. Der Anfangsverdacht der Volksverhetzung, Gewaltdarstellung oder Teilung pornografischer Inhalte habe sich nicht bestätigt, hieß es. Einige Inhalte der Chats seien zwar moralisch auf tiefster Stufe und verachtenswert, die Nachrichten seien allerdings ausschließlich innerhalb der Chatgruppe geteilt worden und sie störten auch nicht den öffentlichen Frieden.
Nun geht es darum, ob die ehemaligen Chatmitglieder angesichts ihrer Posts für die Arbeit als Polizisten geeignet seien. Deutliche Aussagen trifft das Verwaltungsgericht in zwei inzwischen rechtskräftigen Beschlüssen aus dem Oktober, die der dpa vorliegen.
Demnach wird einem Antragsteller, der sich gegen die Entlassung wehrt, vorgeworfen: »Unter der Telefonnummer des Antragstellers wurde in dem Chatverlauf am 06. Februar 2020 um 09.55 Uhr das Foto einer nackten Frau, die keine Arme und Beine hat, veröffentlicht. Das Bild trägt die Aufschrift ›Bumsklumpen‹«.
Das Verwaltungsgericht sieht in der aktiven Teilnahme an dem Chat mit dem »äußerst geschmacklosen und zynischen« Beitrag die Grundlage für begründete Zweifel an der charakterlichen Eignung als Beamter auf Lebenszeit.
Nationalsozialistisch, menschenverachtend, pornografisch
Auch in einem anderen Fall sah das Verwaltungsgericht die Entlassungsentscheidung als voraussichtlich rechtmäßig an. In dem Fall habe der Chatteilnehmer elf Beiträge eingestellt, die eine nationalsozialistische, menschenverachtende, gewaltverherrlichende und pornografische Haltung zum Ausdruck gebracht hätten. 88 Posts, die die verfassungsmäßige Ordnung infrage stellen, habe er toleriert. Auch hier sieht das Verwaltungsgericht die fehlende charakterliche Eignung bestätigt.
Den aktuellen Angaben des Ministeriums zufolge sind acht Mitglieder der Chatgruppe weiter im Polizeidienst tätig. In zwei Fällen seien Entlassungsverfahren beendet und die Bediensteten ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen worden. Es habe sich um passive Mitglieder gehandelt, die zwischenzeitlich aus der Gruppe ausgetreten seien.
Vier weitere Mitglieder gingen gegenwärtig ihrer bisherigen Verwendung nach, zwei seien im Innendienst. In allen sechs Fällen seien die Entlassungsverfahren noch nicht abgeschlossen.