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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Verfasst: 18. Mär 2026, 09:32
von dirtyoldcamel
Check24 ist auch kostenlos, geht im Browser oder mobil und und sehe keinen Nachteil zu Wiso
Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Verfasst: 18. Mär 2026, 20:11
von Mr. Brent
Danke für die Vorschläge. Ich werd mir die Vorschläge mal ansehen und ob's über Browser/App funktioniert. Den Import der Daten vom alten Programm kann ich mir aber nicht vorstellen, da die Daten auf dem Rechner liegen.
Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Verfasst: 20. Mär 2026, 15:15
von Blubbs
Ja gut, du müsstest diese dann bei Wiso erst einmal mit dem Desktop tool in die Cloud syncen und kannst dann mit dem Browser oder App weiter machen.
Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Verfasst: 20. Mär 2026, 15:22
von Mr. Brent
Also du meinst über Buhl:Data ein Konto erstellen, synchronisieren und dann wieder importieren. Schau ich mir an.
Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Verfasst: 21. Mär 2026, 13:43
von Blubbs
Genau, habe ich aber selbst nie gemacht.
Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Verfasst: 12. Apr 2026, 05:46
von Egonic
Jemand bereits seine Erstattung bekommen?
Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Verfasst: 12. Apr 2026, 09:01
von ImShy
Egonic hat geschrieben: 12. Apr 2026, 05:46
Jemand bereits seine Erstattung bekommen?
Ja, innerhalb zwei Wochen.
Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Verfasst: 12. Apr 2026, 09:57
von Knolle
Wiso hat 8k Erstattung ausgerechnet

Ich habe es letzte Woche eingereicht und bin gespannt, wie lange es dauert
Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Verfasst: 12. Apr 2026, 10:02
von Knolle
Ich habe Chatgpt bzgl Arbeitszimmer im Haus gefragt und natürlich schlägt er die ganzen möglichen Kosten zum Absetzen vor sowie Zinsen, etc.
Allerdings hat er auch gesagt, ich könnte die AfA mit angeben, obwohl es sich um eine selbstbewohnte Immobilie handelt und ich nicht selbstständig bin. Stimmt das?
Und meine Frau kann, wenn sie auch ein eigenes Arbeitszimmer hat, auch diese Kosten entsprechend anteilig angeben bzw die Pauschale nutzen, richtig?
Was macht es für einen Unterschied, wenn ich Handwerkskosten als Handwerkskosten angebe oder sie anteilig dem Arbeitszimmer zuordne? Oder geht beides?
Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Verfasst: 12. Apr 2026, 11:39
von Egonic
ImShy hat geschrieben: 12. Apr 2026, 09:01
Egonic hat geschrieben: 12. Apr 2026, 05:46
Jemand bereits seine Erstattung bekommen?
Ja, innerhalb zwei Wochen.
Dieses Jahr dauerts bei mir. Sonst immer 20-21 Tage und jetzt schon 40 Tage
Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Verfasst: 12. Apr 2026, 12:09
von Egonic
Knolle hat geschrieben: 12. Apr 2026, 10:02
Ich habe Chatgpt bzgl Arbeitszimmer im Haus gefragt und natürlich schlägt er die ganzen möglichen Kosten zum Absetzen vor sowie Zinsen, etc.
Allerdings hat er auch gesagt, ich könnte die AfA mit angeben, obwohl es sich um eine selbstbewohnte Immobilie handelt und ich nicht selbstständig bin. Stimmt das?
Und meine Frau kann, wenn sie auch ein eigenes Arbeitszimmer hat, auch diese Kosten entsprechend anteilig angeben bzw die Pauschale nutzen, richtig?
Was macht es für einen Unterschied, wenn ich Handwerkskosten als Handwerkskosten angebe oder sie anteilig dem Arbeitszimmer zuordne? Oder geht beides?
Du kannst die AFA nicht mit einbeziehen. Du musst selbständig sein oder vermieten bzw muss in irgendeiner Form Einkünfte entstehen. Auf das Arbeitszimmer kannste halt anteilig laufende Kosten absetzen
Zu deiner Frau - Ja
Das mit den Handwerkskosten weiß ich nicht.
Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Verfasst: 12. Apr 2026, 15:31
von darkes7soul
Knolle hat geschrieben: 12. Apr 2026, 10:02
Was macht es für einen Unterschied, wenn ich Handwerkskosten als Handwerkskosten angebe oder sie anteilig dem Arbeitszimmer zuordne? Oder geht beides?
das sagt wiso's steuer gpt
ABBC3_SPOILER_SHOW
Der wesentliche Unterschied bei der Steuererklärung liegt darin, ob die Handwerkskosten als haushaltsnahe Dienstleistung/Handwerkerleistung (privat) oder als Werbungskosten/Betriebsausgaben (Arbeitszimmer) abgesetzt werden. Dies beeinflusst die Höhe des Abzugs, die Voraussetzungen und die Obergrenzen.
Hier sind die Unterschiede im Detail:
1. Angabe als Handwerkerleistung (§ 35a EStG - Privat)
Diese Option ist sinnvoll, wenn das Arbeitszimmer steuerlich nicht anerkannt wird (kein Mittelpunkt) oder die Kosten für eine Renovierung außerhalb des Arbeitszimmers (z.B. Dach, Flur) angefallen sind.
Abzugsfähigkeit: 20 % der Arbeitskosten (inkl. Maschinen- und Fahrtkosten), Materialkosten sind ausgeschlossen.
Höchstbetrag: Maximal 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr (bei max. 6.000 € Arbeitslohn).
Voraussetzung: Rechnung liegt vor, Zahlung erfolgte per Überweisung.
Steuerliche Wirkung: Direkte Abzug von der Steuerschuld (Minderung der Einkommensteuer).
2. Zuordnung zum Arbeitszimmer (Werbungskosten/Betriebsausgaben)
Diese Option ist meist lukrativer, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet und somit anerkannt ist.
Abzugsfähigkeit: Die Kosten (Arbeits- und Materialkosten) können anteilig nach Wohnfläche (z.B. 10 % der Gesamtkosten) als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Höchstbetrag: Wenn die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt sind, können die Kosten oft unbegrenzt abgesetzt werden (oder bis zu einer Pauschale von 1.260 €).
Voraussetzung: Das Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt der Arbeit oder es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung.
Steuerliche Wirkung: Minderung des zu versteuernden Einkommens (wirkt sich je nach persönlichem Steuersatz aus).
Zusammenfassung der Unterschiede
Merkmal Handwerkerleistung (§ 35a) Arbeitszimmer (anteilig)
Was ist absetzbar? Nur Arbeitskosten (20%) Arbeits- & Materialkosten (anteilig)
Wo absetzbar? Direkt von der Steuerschuld Als Werbungskosten/Betriebsausgabe
Höchstbetrag 1.200 € (Steuerermäßigung) Häufig unbegrenzt oder Pauschale
Voraussetzung Keine spezielle Raum-Nutzung Mittelpunkt der Arbeit nötig
Materialkosten Nein Ja (anteilig)
Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Verfasst: 13. Apr 2026, 09:45
von Knolle
Verstehe. Übers Arbeitszimmer "voll" absetzbar bzw Gesamtkosten anteilig absetzbar, bei den anderen Positionen nur 20% der Arbeitskosten