Wenn du das sagst. Was soll die Polizei denn machen, außer nachträglich ermitteln? Eine Zeitmaschine nutzen und die Versammlung im Nachhinein verbieten?Harun hat geschrieben: 9. Aug 2023, 12:29Zu welchem Ergebnis kamen die Ermittlungen?Certa hat geschrieben: 9. Aug 2023, 12:16Nein, es wurden Ermittlungen diesbezüglich durchgeführt, weil es eben nicht erlaubt istBob-Tschigerillo hat geschrieben: 9. Aug 2023, 12:15
Deren Judenhass durften sie doch auch öffentlich in Berlin austragen
Die Täter bekommen einen Klaps auf den Po und weiter gehts.
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Certa hat geschrieben: 9. Aug 2023, 12:11Vor 50-60 Jahren wurde auch in Deutschland der Minirock verteufelt und massiv bekämpft. Die Liste kannst du auch mit dem Bikini oder der Hose für Frauen weiterführen. Soooo viel weiter als andere Regionen auf der Welt sind wir in Deutschland/Europa auch nicht. Ich erinnere mich auch noch daran, dass es Bombendrohungen gab, als sich in der Lindenstraße 2 Männer geküsst habenAtze. hat geschrieben: 9. Aug 2023, 12:05 Lieber ein paar Jecke die schrill und bunt den CSD feiern als Glaubensfanatiker die mit Burka &Vollbärtenrumlatschen (Salafisten/Wahabiten)und ein Hass auf unsere Werte/Kultur haben.
Muss ich aber auch tolerieren,weil ich ansonsten ein demokratiefeindlicher Nazi bin.![]()
Glaube mir oder glaube mir nicht!
Ich bin mit Hardcore Assis und Religionsfanatikern gross geworden!
Ich kenne deren Denk/Handlungsweisen zu gut!
Ich erzähle keine Geschichten aus dem Paulanergarten.
Nur werde ich als dummer ungebildeter Wachmann gerne der Lächerlichkeit preisgegeben weil ich keine Statistiken aus dem Arsch ziehe oder Studien veröffentliche bla bla bla.
Aber wenn Jahre später dann in den Medien aufeinmal darüber berichtet wird was ich schon seit den Mitte der 90er Jahre kenne(im kleineren Maßstab)
als wie heute,dann tut man so als wenn das komplett Neu wäre und man wusste doch nichts davon und heuchelt Betroffenheit.
Als Hauptschüler lebt man tendenziell halt in anderen Gegenden als wie ein Gymnasiast im Regelfall.
Aufgrund des Sozialen Gefilde (Arbeiter Vs/Akademiker Haushalt)plakativ und Klischeehaft ausgedrückt.
Man hat mit anderen Menschen zu tun die anders sozialisiert sind und eine höhere Affinität zu Körperlicher Gewalt und Kriminalität haben.Man ist der King wenn man andere boxt,abzieht und sich über Glaube und seine Ehre definiert.
Geld machen egal wie.Umso mehr=Höhere Prestige.
Daher habe ich diesbezüglich ganz ganz andere Erfahrungswerte die mich komischerweise immer wieder bestätigen,auch wenn die immer krampfhaft relativiert werden von Leuten die Null Plan haben
Natürlich können die Taten nicht ungeschehen gemacht werden, mir ging es eher um die Strafe.Certa hat geschrieben: 9. Aug 2023, 12:33 Wenn du das sagst. Was soll die Polizei denn machen, außer nachträglich ermitteln? Eine Zeitmaschine nutzen und die Versammlung im Nachhinein verbieten?
Da versagt unsere Staat (wie so oft).
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ZweiteresMäx hat geschrieben: 9. Aug 2023, 12:03Denke auch, dass es zumindest unnötig provokant ist so aufzutreten. Im besten Fall sollte der Veranstalter eben auf die Teilnehmer einwirken.clayz hat geschrieben: 9. Aug 2023, 11:53 Darum geht es nicht. Es gibt einfach Dinge, die zu keinem Zeitpunkt etwas in der Öffentlichkeit verloren haben.
Es ist auch nicht verboten, Satanist zu sein - trotzdem gibt es dazu (zurecht) keine Umzüge in jeder großen Stadt.
Was würdest Du Dir denn von behördlicher Seite für ein Vorgehen wünschen? Veranstaltungen ganz verbieten? Alle Nackten verhaften?
Strafgesetzbuch (StGB) § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Knolle hat geschrieben:
kann man sich Synthol in den Penis injizieren?
Givenchy hat geschrieben:
Würdet ihr 10kg pure hundescheiße für 1kg muskelmasse essen ? Hätte keine gesundheitlichen auswirkungen, nur geschmack halt
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Es könnte so einfach sein...clayz hat geschrieben: 9. Aug 2023, 13:13ZweiteresMäx hat geschrieben: 9. Aug 2023, 12:03Denke auch, dass es zumindest unnötig provokant ist so aufzutreten. Im besten Fall sollte der Veranstalter eben auf die Teilnehmer einwirken.clayz hat geschrieben: 9. Aug 2023, 11:53 Darum geht es nicht. Es gibt einfach Dinge, die zu keinem Zeitpunkt etwas in der Öffentlichkeit verloren haben.
Es ist auch nicht verboten, Satanist zu sein - trotzdem gibt es dazu (zurecht) keine Umzüge in jeder großen Stadt.
Was würdest Du Dir denn von behördlicher Seite für ein Vorgehen wünschen? Veranstaltungen ganz verbieten? Alle Nackten verhaften?
Strafgesetzbuch (StGB) § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Aber auch hier steckt der Teufel im Detail. Sollte sich eine Person vollständig bewusst an Orte begeben, bei denen bestimmte Handlungen oder Anblicke erwartbar gewesen sind, so ist der Straftatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernis nicht als gegeben anzusehen. Dies gilt auch dann, wenn die wahrgenommenen Handlung bei der Person Negative Gefühle auslösen.clayz hat geschrieben: 9. Aug 2023, 13:13ZweiteresMäx hat geschrieben: 9. Aug 2023, 12:03Denke auch, dass es zumindest unnötig provokant ist so aufzutreten. Im besten Fall sollte der Veranstalter eben auf die Teilnehmer einwirken.clayz hat geschrieben: 9. Aug 2023, 11:53 Darum geht es nicht. Es gibt einfach Dinge, die zu keinem Zeitpunkt etwas in der Öffentlichkeit verloren haben.
Es ist auch nicht verboten, Satanist zu sein - trotzdem gibt es dazu (zurecht) keine Umzüge in jeder großen Stadt.
Was würdest Du Dir denn von behördlicher Seite für ein Vorgehen wünschen? Veranstaltungen ganz verbieten? Alle Nackten verhaften?
Strafgesetzbuch (StGB) § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Zum Beispiel sind auch Flitzer im Fußballstadion oder Striptease im öffentlichen Raum kein Straftatbestand des 183a StGB.
Es kommt immer darauf an
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[spoil]
Und in welchem Absatz sind die "bestimmten zu erwartenden Handlungen" hinterlegt?
Zaehlt dazu auch Penis im Kaefig? Gangbang im Park bei der Liebesparade?
Wird das also erwartet?
[/spoil]Certa hat geschrieben: 9. Aug 2023, 13:26Aber auch hier steckt der Teufel im Detail. Sollte sich eine Person vollständig bewusst an Orte begeben, bei denen bestimmte Handlungen oder Anblicke erwartbar gewesen sind, so ist der Straftatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernis nicht als gegeben anzusehen. Dies gilt auch dann, wenn die wahrgenommenen Handlung bei der Person Negative Gefühle auslösen.clayz hat geschrieben: 9. Aug 2023, 13:13ZweiteresMäx hat geschrieben: 9. Aug 2023, 12:03
Denke auch, dass es zumindest unnötig provokant ist so aufzutreten. Im besten Fall sollte der Veranstalter eben auf die Teilnehmer einwirken.
Was würdest Du Dir denn von behördlicher Seite für ein Vorgehen wünschen? Veranstaltungen ganz verbieten? Alle Nackten verhaften?
Strafgesetzbuch (StGB) § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Zum Beispiel sind auch Flitzer im Fußballstadion oder Striptease im öffentlichen Raum kein Straftatbestand des 183a StGB.
Es kommt immer darauf an
Und in welchem Absatz sind die "bestimmten zu erwartenden Handlungen" hinterlegt?
Zaehlt dazu auch Penis im Kaefig? Gangbang im Park bei der Liebesparade?
Wird das also erwartet?
Täter werden erst noch ermittelt. Das kann noch ein paar Jahre dauern.Harun hat geschrieben: 9. Aug 2023, 12:29Zu welchem Ergebnis kamen die Ermittlungen?Certa hat geschrieben: 9. Aug 2023, 12:16Nein, es wurden Ermittlungen diesbezüglich durchgeführt, weil es eben nicht erlaubt istBob-Tschigerillo hat geschrieben: 9. Aug 2023, 12:15
Deren Judenhass durften sie doch auch öffentlich in Berlin austragen
Die Täter bekommen einen Klaps auf den Po und weiter gehts.
H_D hat geschrieben: 10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz
Zum Test mal den all night long von hinten testen
Für die Antwort auf diese Frage musst du dich mit der Kommentierung dieses Paragraphen und der dazugehörigen Rechtsprechung auseinandersetzen.Jck hat geschrieben: 9. Aug 2023, 13:29 [spoil][/spoil]Certa hat geschrieben: 9. Aug 2023, 13:26Aber auch hier steckt der Teufel im Detail. Sollte sich eine Person vollständig bewusst an Orte begeben, bei denen bestimmte Handlungen oder Anblicke erwartbar gewesen sind, so ist der Straftatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernis nicht als gegeben anzusehen. Dies gilt auch dann, wenn die wahrgenommenen Handlung bei der Person Negative Gefühle auslösen.clayz hat geschrieben: 9. Aug 2023, 13:13
Zweiteres
Strafgesetzbuch (StGB) § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Zum Beispiel sind auch Flitzer im Fußballstadion oder Striptease im öffentlichen Raum kein Straftatbestand des 183a StGB.
Es kommt immer darauf an
Und in welchem Absatz sind die "bestimmten zu erwartenden Handlungen" hinterlegt?
Zaehlt dazu auch Penis im Kaefig? Gangbang im Park bei der Liebesparade?
Wird das also erwartet?
Es hängt immer viel vom jeweiligen Einzelfall ab, der individuell bewertet wird.
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Für den Umgang mit Dienstwaffen gelten strenge Vorschriften. Diese hat ein junger Beamter missachtet - sein Bruder liegt nun schwer verletzt im Krankenhaus. Die Kriminalpolizei ermittelt intern.



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Ich kenn das Festival. Würde aber niemals Gothics mit Satanisten gleichsetzen..Certa hat geschrieben: 9. Aug 2023, 12:27Das heißt halt so, vor Ort sind allerdings viele unterschiedliche sub Genres vertreten. Kann ich sehr empfehlen, viele nette Leute mit viel Liebe zum Detail was die Kostüme angeht.grandepene hat geschrieben: 9. Aug 2023, 12:25Dir schlachten dort auch Ziegen und trinken das Blut...
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Wer eine Schusswaffe a) willentlich b) mit über 5kg Abzugsgewicht auf eine andere Person richtet und dann auch noch abdrückt, gehört aus der Polizei entfernt.chiki hat geschrieben: 9. Aug 2023, 13:51 https://www.bz-berlin.de/berlin/polizis ... V4Rao1YqNI
Für den Umgang mit Dienstwaffen gelten strenge Vorschriften. Diese hat ein junger Beamter missachtet - sein Bruder liegt nun schwer verletzt im Krankenhaus. Die Kriminalpolizei ermittelt intern.![]()
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Wäre streng genommen vielleicht gerechtfertigt. Aber die Vorstellung, dass bei einer CSD-Parade reihenweise Leute wegen zu freizügigem Verhaltens festgenommen werden? Uff, ich weiß nicht.clayz hat geschrieben: 9. Aug 2023, 13:13 [spoil][/spoil]Mäx hat geschrieben: 9. Aug 2023, 12:03Denke auch, dass es zumindest unnötig provokant ist so aufzutreten. Im besten Fall sollte der Veranstalter eben auf die Teilnehmer einwirken.clayz hat geschrieben: 9. Aug 2023, 11:53 Darum geht es nicht. Es gibt einfach Dinge, die zu keinem Zeitpunkt etwas in der Öffentlichkeit verloren haben.
Es ist auch nicht verboten, Satanist zu sein - trotzdem gibt es dazu (zurecht) keine Umzüge in jeder großen Stadt.
Was würdest Du Dir denn von behördlicher Seite für ein Vorgehen wünschen? Veranstaltungen ganz verbieten? Alle Nackten verhaften?
Zweiteres
Strafgesetzbuch (StGB) § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
- clayz
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Entblößen der primären Geschlechtsorgane und Sex an öffentlichen Plätzen ist kein freizügiges Verhalten.
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Würdet ihr 10kg pure hundescheiße für 1kg muskelmasse essen ? Hätte keine gesundheitlichen auswirkungen, nur geschmack halt
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