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Skagerath
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Was wäre denn für euch ein angemessenes Strafmaß für die oben genannte Straftat im Bereich des Jugendstrafrechts ?
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Masthuhn
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Den Rest des Lebens Bus bauen im Schwulenknast.
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Karl_Lagerfeld
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Skagerath hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:12 Was wäre denn für euch ein angemessenes Strafmaß für die oben genannte Straftat im Bereich des Jugendstrafrechts ?
Gefängnis, im Anschluss Psychatrie, bei Rückfällen erzwungene Hormontherapie gefolgt von Kastration.
Allgemein wäre es schön wenn in Deutschland Sexualstraftaten mindestens genau so hart bestraft werden würden wie Steuerhinterziehung etc.
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
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chiki
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Skagerath hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:12 Was wäre denn für euch ein angemessenes Strafmaß für die oben genannte Straftat im Bereich des Jugendstrafrechts ?
für solche straftaten kein jugendstrafrecht weil täterschutz und opferverhöhung
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Certa
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Karl_Lagerfeld hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:15
Skagerath hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:12 Was wäre denn für euch ein angemessenes Strafmaß für die oben genannte Straftat im Bereich des Jugendstrafrechts ?
Gefängnis, im Anschluss Psychatrie, bei Rückfällen erzwungene Hormontherapie gefolgt von Kastration.
Allgemein wäre es schön wenn in Deutschland Sexualstraftaten mindestens genau so hart bestraft werden würden wie Steuerhinterziehung etc.
Bei Steuerhinterziehung geht man immer in den Knast? Wusste ich gar nicht
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BlackStarZ
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Auch wenn ich das Strafmaß für viel zu niedrig halte in diesem Falle möchte ich folgendes anmerken:

Die Strafe hat ganz allgemein nie das Ziel Vergeltung für das Opfer zu erbringen. Das dürfen wir nicht vergessen...

Für Frauen ist eine Vergewaltigung, typischerweise, fast genau so schlimm wie der Tod. Relativ 4,5/5 in etwa. Männer sehen das meistens nicht so kritisch interessanterweise.

Hier ein Strafmaß zu setzen was sich annähernd "Gerecht" anfühlen könnte wäre ja nur "Der andere wird auch vergewaltigt" oder lebenslange Haft ?
Bei all dem muss man berücksichtigen. Das Opfer wird sich leider kaum besser fühlen auf Dauer. Möglicherweise kurzzeitig, aber der Schaden bleibt.
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Karl_Lagerfeld
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Es geht mmn. nicht nur um die bisherigen Opfer sondern auch um mögliche weitere Opfer.
Er ist offensichtlich Wiederholungstäter und für ihn stellen diese Übergriffe nichts "besonderes" dar. Sobald der gute scheinbar etwas zuviel Alkohol konsumiert kann es also passieren das eine Frau vergewaltigt wird, das hat er ja offensichtlich bewiesen.

Um andere Frauen zu schützen sollte so jemand also nicht frei herumlaufen, egal ob er 16, 20 oder 40 ist.
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
Mäx
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Skagerath hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:12 Was wäre denn für euch ein angemessenes Strafmaß für die oben genannte Straftat im Bereich des Jugendstrafrechts ?
4 Jahre Gefängnisstrafe.
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chiki
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Täter sollten eben von der Gesellschaft ferngehalten werden, so jemand hat da nichts mehr verloren. Da gibts keinerlei Entschuldigung für, eine Frechheit sowas überhaupt monetär anzubieten eigentlich.
Hat ja auch einen Heimatbesuch gemacht, scheint ja nicht so schlimm zu sein dort, kann gerne wieder zurück
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Certa
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chiki hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:25 Täter sollten eben von der Gesellschaft ferngehalten werden, so jemand hat da nichts mehr verloren. Da gibts keinerlei Entschuldigung für, eine Frechheit sowas überhaupt monetär anzubieten eigentlich.
Hat ja auch einen Heimatbesuch gemacht, scheint ja nicht so schlimm zu sein dort, kann gerne wieder zurück
Der Täter hat ja in Untersuchungshaft gesessen. Das deutsche Rechtswesen legt nun Mal Wert darauf Menschen nicht für alle Ewigkeit wegzuschliesen, sondern (bei entsprechenden Prognosen) eine Integration zurück in die Gesellschaft zu ermöglichen. Das kann man jetzt gut oder schlecht finden, aber so ist der Stand der Dinge.
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Skagerath
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Hab zu dem Sachverhalt bis jetzt nur nen Focus und einen Bild-Beitrag gefunden, beide sind allerdings wenig aufschlussreich was dort tatsächlich ausgeurteilt wurde.

Das ihm die 6 Monate U-Haft angerechnet werden ist völlig normal, das hat nichts mit besonderer Nachsicht des Jugendschöffenrichters zu tun.

Die einzige Vergewaltigungstat die ich in den Berichten finden kann ist dann tatsächlich der Oralverkehr in der Unterführung den er wohl erzwungen hat. Alles andere wird im Bereich der sexuellen Belästigung geblieben sein.. zumindest nach dem was ich aus den beiden Berichten lesen kann.

Nicht falsch verstehen ich will hier weder etwas bagatellisieren noch schön reden dennoch sind die beiden Berichte recht dürftig.
Mäx
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chiki hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:25 Hat ja auch einen Heimatbesuch gemacht, scheint ja nicht so schlimm zu sein dort, kann gerne wieder zurück
Eh die absolute Frechheit. Wenn er einen "Heimatbesuch" machen kann, sollte auch eine Abschiebung möglich sein.
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ELPocoLoco
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Mäx hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:34
chiki hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:25 Hat ja auch einen Heimatbesuch gemacht, scheint ja nicht so schlimm zu sein dort, kann gerne wieder zurück
Eh die absolute Frechheit. Wenn er einen "Heimatbesuch" machen kann, sollte auch eine Abschiebung möglich sein.
Selbiges hab ich auch gedacht.
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Certa
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Wenn er seit 2015 in Deutschland ist, könnte er auch bereits eingebürgert sein. In welche deutsche Stadt willst du ihn dann abschieben?
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Skagerath hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:12 Was wäre denn für euch ein angemessenes Strafmaß für die oben genannte Straftat im Bereich des Jugendstrafrechts ?
5 Jahre Gefängnis.
Danach unverzügliche Rückführung nach Afghanistan.
„Früh zu Bett und früh aufstehen macht den Menschen gesund, reich und klug.“ — Benjamin Franklin
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