Dafür ist man versichert und bildet Rücklagen und redet rechtzeitig mit der VersicherungRich Homie Jan hat geschrieben: 30. Jan 2024, 14:10 Jungs ich hab mal ne Frage an die Experten hier
Bin selbstständig aber hatte aufgrund von Krankheit die letzten Monate keine Einnahmen.
Dadurch habe ich Schulden bei der Versicherung angehäuft, da ich die nicht bezahlen konnte und die natürlich von Einnahmen ausgehen. Kann man da was machen?
Und wie sieht es aus wenn ich Bürgergeld beantrage, muss ich dann trotzdem die Versicherung bezahlen? Dann wäre ja wieder alles weg
Bin gerade echt verzweifelt
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Freiwillige Krankenversicherung?Rich Homie Jan hat geschrieben: 30. Jan 2024, 14:10 Jungs ich hab mal ne Frage an die Experten hier
Bin selbstständig aber hatte aufgrund von Krankheit die letzten Monate keine Einnahmen.
Dadurch habe ich Schulden bei der Versicherung angehäuft, da ich die nicht bezahlen konnte und die natürlich von Einnahmen ausgehen. Kann man da was machen?
Und wie sieht es aus wenn ich Bürgergeld beantrage, muss ich dann trotzdem die Versicherung bezahlen? Dann wäre ja wieder alles weg
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Sobald du Leistungen nach dem SGB beziehst wie zum Beispiel Bürgergeld, zahlt das Jobcenter deine Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung und deine Freiwillige Mitgliedschaft endet.
Nachträglich wird sich an deinen Beitragsschulden vermutlich nichts mehr machen lassen. Jetzt musst du einen Weg finden, wie du das abbezahlen kannst zum Beispiel im Rahmen einer Ratenzahlung.
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Ok super vielen Dank! Das hilft mir weiterCerta hat geschrieben: 30. Jan 2024, 14:14Freiwillige Krankenversicherung?Rich Homie Jan hat geschrieben: 30. Jan 2024, 14:10 Jungs ich hab mal ne Frage an die Experten hier
Bin selbstständig aber hatte aufgrund von Krankheit die letzten Monate keine Einnahmen.
Dadurch habe ich Schulden bei der Versicherung angehäuft, da ich die nicht bezahlen konnte und die natürlich von Einnahmen ausgehen. Kann man da was machen?
Und wie sieht es aus wenn ich Bürgergeld beantrage, muss ich dann trotzdem die Versicherung bezahlen? Dann wäre ja wieder alles weg
Bin gerade echt verzweifelt
Sobald du Leistungen nach dem SGB beziehst wie zum Beispiel Bürgergeld, zahlt das Jobcenter deine Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung und deine Freiwillige Mitgliedschaft endet.
Nachträglich wird sich an deinen Beitragsschulden vermutlich nichts mehr machen lassen. Jetzt musst du einen Weg finden, wie du das abbezahlen kannst zum Beispiel im Rahmen einer Ratenzahlung.
Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, dass das Jobcenter dir rückwirkend den Anspruch anerkennt. Für jeden Zeitraum vom Leistungsbezug meldet das Jobcenter eine Pflichtversicherung an die Krankenkasse. Das würde den Zeitraum der freiwilligen Versicherung verkürzen und somit auch beide Beitragsschulden reduzieren.Rich Homie Jan hat geschrieben: 30. Jan 2024, 14:23Ok super vielen Dank! Das hilft mir weiterCerta hat geschrieben: 30. Jan 2024, 14:14Freiwillige Krankenversicherung?Rich Homie Jan hat geschrieben: 30. Jan 2024, 14:10 Jungs ich hab mal ne Frage an die Experten hier
Bin selbstständig aber hatte aufgrund von Krankheit die letzten Monate keine Einnahmen.
Dadurch habe ich Schulden bei der Versicherung angehäuft, da ich die nicht bezahlen konnte und die natürlich von Einnahmen ausgehen. Kann man da was machen?
Und wie sieht es aus wenn ich Bürgergeld beantrage, muss ich dann trotzdem die Versicherung bezahlen? Dann wäre ja wieder alles weg
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Sobald du Leistungen nach dem SGB beziehst wie zum Beispiel Bürgergeld, zahlt das Jobcenter deine Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung und deine Freiwillige Mitgliedschaft endet.
Nachträglich wird sich an deinen Beitragsschulden vermutlich nichts mehr machen lassen. Jetzt musst du einen Weg finden, wie du das abbezahlen kannst zum Beispiel im Rahmen einer Ratenzahlung.
Setze dich unbedingt mit der Krankenkasse in Verbindung. Aber Beitragsrückstanden oberhalb eines Monatsbeitrags (auch nur 1 Euro) wird in der Regel das ruhen der Leistungen ausgesprochen und dann auch irgendwann die Vollstreckung eingeleitet inklusive Kontopfändung usw. Das kannst du mir einer Ratenzahlung verhindern
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Die Kontopfändung ist leider tatsächlich schon gekommen. Es wird hoffentlich auch in Zukunft wieder Geld reinkommen, möchte halt unbedingt verhindern, dass es jetzt noch mehr wird. Vielen Dank!Certa hat geschrieben: 30. Jan 2024, 14:27Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, dass das Jobcenter dir rückwirkend den Anspruch anerkennt. Für jeden Zeitraum vom Leistungsbezug meldet das Jobcenter eine Pflichtversicherung an die Krankenkasse. Das würde den Zeitraum der freiwilligen Versicherung verkürzen und somit auch beide Beitragsschulden reduzieren.Rich Homie Jan hat geschrieben: 30. Jan 2024, 14:23Ok super vielen Dank! Das hilft mir weiterCerta hat geschrieben: 30. Jan 2024, 14:14
Freiwillige Krankenversicherung?
Sobald du Leistungen nach dem SGB beziehst wie zum Beispiel Bürgergeld, zahlt das Jobcenter deine Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung und deine Freiwillige Mitgliedschaft endet.
Nachträglich wird sich an deinen Beitragsschulden vermutlich nichts mehr machen lassen. Jetzt musst du einen Weg finden, wie du das abbezahlen kannst zum Beispiel im Rahmen einer Ratenzahlung.
Setze dich unbedingt mit der Krankenkasse in Verbindung. Aber Beitragsrückstanden oberhalb eines Monatsbeitrags (auch nur 1 Euro) wird in der Regel das ruhen der Leistungen ausgesprochen und dann auch irgendwann die Vollstreckung eingeleitet inklusive Kontopfändung usw. Das kannst du mir einer Ratenzahlung verhindern
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Dieses Jahr werde ich das auf jeden Fall machen, da ich noch Bonus vom letzten Jahr bekomme. Vielleicht reicht es ja auch für 2 Jahre
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So, hab jetzt mitgeteilt bekommen wies mitm Lohn und der variablen Komponente aussieht. Alles in EUR (zum heutigen CHF Kurs):
Lohn bleibt bei 103.4k und Bonus gibts 45.4k
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Das ist doch mal ein saftiger Bonus
Glückwunsch

Knolle hat geschrieben:
kann man sich Synthol in den Penis injizieren?
Givenchy hat geschrieben:
Würdet ihr 10kg pure hundescheiße für 1kg muskelmasse essen ? Hätte keine gesundheitlichen auswirkungen, nur geschmack halt
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Danke. Einiges mehr als ich erwartet habe.
Das geht jetzt alles in ETFs rein

glückwunsch!Benutzername hat geschrieben: 1. Feb 2024, 14:19 So, hab jetzt mitgeteilt bekommen wies mitm Lohn und der variablen Komponente aussieht. Alles in EUR (zum heutigen CHF Kurs):
Lohn bleibt bei 103.4k und Bonus gibts 45.4k![]()
und der CHF <> EUR kurs gönnt zusätzlich, bringt mir aber mehr als dir

funfact: seit ich in der schweiz bin habe ich ca. 500€ mehr netto aufgrund der währungskurse

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Jo, kurze Frage:
Ich sitze gerade vor meiner Steuererklärung für 2023. Ich mache diese mit dem WISO Programm und habe natürlich die Verbindung zu Elster gemacht, damit die Daten automatisch übertragen werden. Nun ist folgendes passiert.
Zum einem habe ich aus einem AG von 2022 eine Anteilige Sonderzahlung erhalten (sind 18€ gewesen, da nur 1 Monat dort gearbeitet). Nun hat das Finanzamt irgendwie eine Bescheinigung vor sich liegen, in der ich mit Stk. 6 eingruppiert bin. Habe dann bei besagtem AG angerufen und nachgefragt (in meiner Lohnabrechnung war ich mit Stk. 1 eingruppiert und bin weiterhin Stk 1). Dort teilte man mir mit, dass ich in deren System auch noch weiterhin als Stk 1 gelistet bin und die keine Ahnung haben, warum das Finanzamt daraus Stk 6 dort stehen hat.
Nun ist zusätzlich noch eine Bescheinigung eingetroffen, in der eine Lohnersatzleistung angezeigt wird. Konkret habe ich im Jahr 2022 Arbeitslosengeld 1 erhalten und diese auch schon in der Steuererklärung für 2022 angegeben. Auch in der Bescheinigung, die ich bei WISO einsehen kann, ist das Datum 2022 dafür angegeben. Doch irgendwie, wird mir dies als Relevant für das Jahr 2023 angezeigt.
Nun meine Frage: Muss ich da beim Finanzamt nun wirklich nachhaken (eig kein bock drauf), oder kann ich das getrost ignorieren und warten was da kommt?
Ich sitze gerade vor meiner Steuererklärung für 2023. Ich mache diese mit dem WISO Programm und habe natürlich die Verbindung zu Elster gemacht, damit die Daten automatisch übertragen werden. Nun ist folgendes passiert.
Zum einem habe ich aus einem AG von 2022 eine Anteilige Sonderzahlung erhalten (sind 18€ gewesen, da nur 1 Monat dort gearbeitet). Nun hat das Finanzamt irgendwie eine Bescheinigung vor sich liegen, in der ich mit Stk. 6 eingruppiert bin. Habe dann bei besagtem AG angerufen und nachgefragt (in meiner Lohnabrechnung war ich mit Stk. 1 eingruppiert und bin weiterhin Stk 1). Dort teilte man mir mit, dass ich in deren System auch noch weiterhin als Stk 1 gelistet bin und die keine Ahnung haben, warum das Finanzamt daraus Stk 6 dort stehen hat.
Nun ist zusätzlich noch eine Bescheinigung eingetroffen, in der eine Lohnersatzleistung angezeigt wird. Konkret habe ich im Jahr 2022 Arbeitslosengeld 1 erhalten und diese auch schon in der Steuererklärung für 2022 angegeben. Auch in der Bescheinigung, die ich bei WISO einsehen kann, ist das Datum 2022 dafür angegeben. Doch irgendwie, wird mir dies als Relevant für das Jahr 2023 angezeigt.
Nun meine Frage: Muss ich da beim Finanzamt nun wirklich nachhaken (eig kein bock drauf), oder kann ich das getrost ignorieren und warten was da kommt?
Mein Log: Der Röder am rödeln
Ich hatte zum 1.1. auch gewechselt und vom alten AG im Januar noch Bonus erhalten (und es kommen wohl noch 2 Boni im März&April). Die liefen bei mir auch in Steuerklasse 6, da der alte AG ja nicht weiß was ich jetzt treibe... sollte sich doch aber über die Steuererklärung dann regeln. Die Steuer die zu viel bezahlt wurde durch die schlechtere Steuerklasse gibts ja dann zurück, oder?
- oldschool87
- Lounger
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- Körpergewicht: 101
Richtig
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- Lounger
- Beiträge: 66
- Registriert: 9. Mär 2023, 21:33
Lohnersatzleistung (hier Arbeitslosengeld 1) immer angeben, denn das Finanzamt sieht das auch von alleine. Die Progression wird damit berechnet. Nicht angeben führt zu Ärger. Steuerklasse 1 oder 6 ist im Nachhinein egal, da du deine Einkommensteuererklärung ja gerade vorbereitest und du gibst da ja deine Steuerklasse 1 im System ja richtig ein. Mit dem FA reden kann auch hier helfen, wie Knolle bereits geschrieben hat.Röderson hat geschrieben: 7. Feb 2024, 16:35
Nun ist zusätzlich noch eine Bescheinigung eingetroffen, in der eine Lohnersatzleistung angezeigt wird. Konkret habe ich im Jahr 2022 Arbeitslosengeld 1 erhalten und diese auch schon in der Steuererklärung für 2022 angegeben. Auch in der Bescheinigung, die ich bei WISO einsehen kann, ist das Datum 2022 dafür angegeben. Doch irgendwie, wird mir dies als Relevant für das Jahr 2023 angezeigt.
Nun meine Frage: Muss ich da beim Finanzamt nun wirklich nachhaken (eig kein bock drauf), oder kann ich das getrost ignorieren und warten was da kommt?
PS: Steuerklasse 6 kommt vor bei 2 jobs parallel oder falls sich was zeitlich überschneidet oder wenn Steuerklasse unklar ist, dann wird immer Steuerklasse 6 im Zweifel gewählt. Nachteile lassen sich durch eine Einkommensteuererklärung ja wieder ausgleichen.
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