das gilt nur solange diese entscheidung faktenbasiert und objektiv ist, wenn allerdings zum eigenen zwecke und zur eigenen bereicherung dies so inszeniert wird sehe ich ein großes problem und das ist zur zeit mit der afd so da hat wenig noch mit politik zu tun sondern einfach nur parteien bashing um sich selbst besser darzustellenCerta hat geschrieben: 6. Feb 2024, 11:47 Also ich interpretiere die Normen aus dem Rundfunkstaatsvertrag anders und zwar dahingehend, dass es durchaus mit der gesetzlichen Grundlage des ÖRR vereinbar ist, wenn man einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei keine gleichberechtigte Bühne zu anderen Parteien bietet. Das gilt selbstverständlich auch für linksextremistische Parteien. Mir wäre allerdings nicht bekannt, dass eine solche eine vergleichbare Präsenz im ÖRR genießt.
die grünen und linken benehmen sich zum größten teil total realitätsfern und handeln auch so über kompetenz braucht man gar keine diskussion starten.