Die stellen Asylanträge.Dreadlift hat geschrieben: 10. Nov 2023, 13:53 Nur was passiert mit den illegal Eingereisten in Deutschland?
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Eigentlich, theoretisch, könnte, wäre, hätte, müsste. So beginnt man in der Regel nur nette Märchen, um von der Realität abzulenken.Certa hat geschrieben: 10. Nov 2023, 13:23
Als Syrer brauchst du theoretisch immer ein Visum bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Also unabhängig davon, ob man jetzt per Boot über das Mittelmeer und danach per Zug oder über den Balkan ankommt.
Wer keinen Pass hat, kann auch kein Visum haben.
H_D hat geschrieben: 10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz
Zum Test mal den all night long von hinten testen
Ich lenke nicht von der Realität ab, sondern habe diese beschrieben.H_B hat geschrieben: 10. Nov 2023, 13:57Eigentlich, theoretisch, könnte, wäre, hätte, müsste. So beginnt man in der Regel nur nette Märchen, um von der Realität abzulenken.Certa hat geschrieben: 10. Nov 2023, 13:23
Als Syrer brauchst du theoretisch immer ein Visum bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Also unabhängig davon, ob man jetzt per Boot über das Mittelmeer und danach per Zug oder über den Balkan ankommt.
Wer keinen Pass hat, kann auch kein Visum haben.
Wie soll denn jemand aus Syrien ein deutsches Visum erhalten? Über die nicht vorhandenen deutsche Botschaft dort?
Wofür man (laut Gesetz) einen Pass benötigt. Alles schön theoretisch, wie Bosbach schon sagte.
Am Ende bleiben sie (atm) in Deutschland und kassieren Bürgergeld.
Moseltaler hat geschrieben: 25. Okt 2023, 11:26 Geh doch noch paar Beiträge melden, machst du doch gerne.
Aus welcher Rechtsgrundlage entnimmst du, dass für ein Asylverfahren zwingend ein Pass erforderlich ist?
Bürgergeld bekommt anfänglich natürlich auch niemand
Zuletzt geändert von Certa am 10. Nov 2023, 14:12, insgesamt 1-mal geändert.
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War doch letztens in einem SternTV Bericht zu sehen wie da vorgegangen wird. Die werden entkräftet und ohne Papiere auf ner Bundesstraße aufgegabelt, werden in den Bus verladen, zur nächsten Annahmestelle gebracht und erhalten dort erstmal bares zur Überbrückung...
Easy das Deutsche System ausgetrickst und abkassieren.
Immerhin wurden letztes Jahr auch fast 13.000 Menschen abgeschoben.
https://de.statista.com/statistik/daten ... utschland/
- Jck
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Hatte den Kontext nicht gesehen. Danke fuer die Aufklaerung.
[/spoil]Mariussus hat geschrieben: 10. Nov 2023, 10:22schlafschaf hat geschrieben: 9. Nov 2023, 18:35 @certa
Ich glaube so meinte er das nicht. Eher die Sorge das diese Werte durch zugewanderte Menschen immer weiter zurückgedrängt werden könnten. Es gibt leider Beispiel dafür zb wenn muslimische Männer Frauen für die ihrer Meinung nach offenherzige Kleidung angreifen oder sie für den Konsum von Alkohol attackieren.
@Jck
Guck mal auf seite 1042.
Auf diesen zitierten beitrag hier habe ich das mit den frauen geschrieben. Da ging es nicht ansatzweise um vergewaltigung. Weiß auch nicht warum einige das dann einfach übertragen und so tun als hätte ich das dazu gesagt. Ignoriere sowas eigentlich dann aber fand das jetzt an der stelle mit der vergewaltigung sehr zynisch und habs nochmal aufgegriffen deshalb.
Hatte den Kontext nicht gesehen. Danke fuer die Aufklaerung.
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§15 AsylG
Für das Asylverfahren selbst nicht, für das Asyl schon.
Nach im Schnitt 7,6 Monaten haben sie Anspruch auf Bürgergeld, oder müssen (wieder mal theoretisch) ausgewiesen werden.
[/spoil]Certa hat geschrieben: 10. Nov 2023, 14:08 Aus welcher Rechtsgrundlage entnimmst du, dass für ein Asylverfahren zwingend ein Pass erforderlich ist?
Bürgergeld bekommt anfänglich natürlich auch niemand
§15 AsylG
Für das Asylverfahren selbst nicht, für das Asyl schon.
Nach im Schnitt 7,6 Monaten haben sie Anspruch auf Bürgergeld, oder müssen (wieder mal theoretisch) ausgewiesen werden.
Moseltaler hat geschrieben: 25. Okt 2023, 11:26 Geh doch noch paar Beiträge melden, machst du doch gerne.
Darin geht es um Mitwirkungspflichten und keine kumulative Aufzählung von Voraussetzungen. Wenn kein Pass vorhanden ist, dann kann auch eine Mitwirkung nicht erfolgen. Das geht auch aus den bezugnehmenden Urteil vom BVerwG vom 16.2.23 hervor.Dreadlift hat geschrieben: 10. Nov 2023, 14:22 [spoil][/spoil]Certa hat geschrieben: 10. Nov 2023, 14:08 Aus welcher Rechtsgrundlage entnimmst du, dass für ein Asylverfahren zwingend ein Pass erforderlich ist?
Bürgergeld bekommt anfänglich natürlich auch niemand
§15 AsylG
Für das Asylverfahren selbst nicht, für das Asyl schon.
Nach im Schnitt 7,6 Monaten haben sie Anspruch auf Bürgergeld, oder müssen (wieder mal theoretisch) ausgewiesen werden.
Wie geschrieben, für das Verfahren nicht, aber für das Asyl muss eine Identität nachgewiesen sein. Danke, dass auf diesen und den Geld kassieren Punkt nicht eingehst.
Moseltaler hat geschrieben: 25. Okt 2023, 11:26 Geh doch noch paar Beiträge melden, machst du doch gerne.
Genau und ein Pass ist hierfür keine zwingende Voraussetzung. Wenn ein Pass vorhanden ist, muss dieser im Rahmen der Mitwirkung beigebracht werden.Dreadlift hat geschrieben: 10. Nov 2023, 14:33 Wie geschrieben, für das Verfahren nicht, aber für das Asyl muss eine Identität nachgewiesen sein. Danke, dass auf diesen und den Geld kassieren Punkt nicht eingehst.
Zu der von dir genannten durchschnittlichen Bezugsdauer weiß ich ehrlich gesagt nichts. Der suggeriert Eindruck, dass alle Asylbewerber Bürgergeld beziehen, stimmt halt einfach faktisch nicht
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was wurde er damals gecancelt, man sollte ihm ein Bundesverdienstkreuz verleihen für seine Weitsicht !
https://www.youtube.com/watch?v=v42ysVwviRQ
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Wenn ein Pass vorhanden ist... Wenn ich das schon lese. In anderen Ländern wird man einfach festgesetzt und bis zur Identitätsklärung in Gewahrsam behalten, bei uns gilt es als Freifahrtschein, wenn man alle Dokumente wegwirft. Ist doch lachhaft.Certa hat geschrieben: 10. Nov 2023, 14:41 Wenn ein Pass vorhanden ist, muss dieser im Rahmen der Mitwirkung beigebracht werden.
H_D hat geschrieben: 10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz
Zum Test mal den all night long von hinten testen
Bei uns wird die Identität und die Herkunft dann auch anderweitig festgestellt. Deshalb dauern die Verfahren teilweise auch sehr lange, weil das durchaus mit hohem Aufwand und akribisch gemacht wirdH_B hat geschrieben: 10. Nov 2023, 14:54Wenn ein Pass vorhanden ist... Wenn ich das schon lese. In anderen Ländern wird man einfach festgesetzt und bis zur Identitätsklärung in Gewahrsam behalten, bei uns gilt es als Freifahrtschein, wenn man alle Dokumente wegwirft. Ist doch lachhaft.Certa hat geschrieben: 10. Nov 2023, 14:41 Wenn ein Pass vorhanden ist, muss dieser im Rahmen der Mitwirkung beigebracht werden.
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